Was bedeutet der Gesetzesentwurf für Therapeuten mit einem halben Kassensitz?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
Leider habe ich noch nicht verstanden, was dies genau für Psychotherapeuten mit einem halben Kassensitz bedeutet. Ihre Beispielrechnung war mir noch nicht deutlich. Werden bei einem halben Kassensitz 18 Sitzungen „voll“ bezahlt und alle anschließenden Sitzungen budgetiert? Wonach richtet sich dieses Budget? In ihrer Rechnung wären 97% von der Sitzung bitter (fehlende Wertschätzung der gleichen Leistung), würde jedoch nicht zwangsläufig dazu führen, dass ich dafür einen Kassenpatienten abweisen würde. 5% Vergütung für eine Therapiesitzung wären jedoch ein finanzieller Ruin, da die laufenden Kosten für die Praxis leider immer nur steigen und ich damit meinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Mit dem Wegfall des KZT Zuschlags, der Budgetierung und der allgemeinen Reduzierung um 4,5% ist in einem Bereich der „nur“ 0,7 Prozent der Ausgaben der KK ausmacht überproportional viel gekürzt?

