Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
100 %
307 / 307 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Sascha K. •

Akutbehandlung: Wie soll verhindert werden, dass Praxen benachteiligt werden, wenn sie bereits bekannte Patienten in akuten Krisen kurzfristig behandeln und dadurch schneller helfen können?

Gerade in akuten psychischen Krisen wenden sich Patientinnen und Patienten häufig bewusst an eine Praxis, in der sie bereits bekannt sind. Dort liegen oft schon Anamnese, diagnostische Einschätzungen und Kenntnisse über den bisherigen Behandlungsverlauf vor. Eine Akutbehandlung kann dadurch schneller und zielgerichteter beginnen, als wenn zunächst eine neue Praxis über die Terminservicestelle vermittelt wird. Die geplante Steuerungsidee+Vergütungsregelung könnte jedoch dazu führen, dass Praxen finanziell benachteiligt werden, wenn sie bereits bekannte Patienten kurzfristig aufnehmen. Das würde einen medizinisch sinnvollen, niedrigschwelligen Zugang erschweren und könnte auch die freie Arzt- bzw. Therapeutenwahl beeinträchtigen. Dieser Aspekt sollte bei der weiteren Ausgestaltung der Regelung berücksichtigt werden.

Simone Borchardt
Antwort von CDU

Sie sprechen einen Punkt an, der bei der weiteren Ausgestaltung der psychotherapeutischen Versorgung berücksichtigt werden muss.

Unser Ziel ist es, die vorhandenen Behandlungskapazitäten besser zu nutzen und insbesondere Menschen in akuten Krisen schneller zu versorgen. Die Terminservicestellen sollen dabei helfen, freie Kapazitäten sichtbar zu machen und dringliche Fälle gezielt zu vermitteln.

Der aktuelle Änderungsantrag sieht deshalb vor, dass psychotherapeutische Akutbehandlungen bei festgestellter Dringlichkeit weiterhin außerhalb des Budgets vergütet werden, wenn die Vermittlung über die Terminservicestelle erfolgt.

Allerdings haben Sie recht. Wenn ein Patient in einer akuten Krise bereits einen Therapeuten kennt, der seine Krankengeschichte und seinen bisherigen Behandlungsverlauf einschätzen kann, wäre eine zusätzliche Vermittlung über die Terminservicestelle möglicherweise ein unnötiger Umweg.

Mir geht es bei dieser Reform um Effizienz, nicht um statistische Effekte. Eine bessere Steuerung muss die Versorgung tatsächlich verbessern. Sie darf keine zusätzlichen bürokratischen Hürden schaffen.

Deshalb halte ich es für sinnvoll, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie unmittelbar übernommene Akutbehandlungen bei bereits bekannten Patienten angemessen berücksichtigt werden können. Dabei müssen die medizinisch festgestellte Dringlichkeit und der tatsächliche Behandlungsbedarf maßgeblich bleiben. Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass dringende Fälle ohne einen bereits bestehenden Behandlungskontakt weiterhin unnötig lange warten müssen.

Eine abschließende Regelung für die von Ihnen beschriebene Konstellation gibt es bislang nicht.

Rechtsstand vom 10. Oktober 2026

Die vorgesehene Verknüpfung der extrabudgetären Vergütung mit der Terminservicestelle ist im Änderungsantrag enthalten.
 

Was möchten Sie wissen von:
Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt