Antwort 25.03.2024 von Silke Backsen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.

Sören Lang
Kommunalfraktionen ab 2 Personen können kurzfristig gebildet werden und verursachen jeweils erheblichen Verwaltungsaufwand durch die Umbesetzung der Ausschüsse.
Die Einschränkung der Bürgerbegehren war ein Koalitionskompromiss. Sind nicht verboten, wie das laufende Bürgerbegehrung gegen die Gesetzesänderung zeigt.
Als Landtagsabgeordnete liegen meine Hauptverantwortungen jetzt in den übergeordneten Bereichen Naturschutz und Umweltpolitik. Diese Themen losgelöst vom Klimaschutz zu bearbeiten ist undenkbar.