So schaffen wir Klimaschutz mit Akzeptanz: nicht durch Verunsicherung und Zwang, sondern durch Planbarkeit, Förderung und echte Wahlfreiheit.
Mein Ziel bleibt: Klimaschutz, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit zusammenzubringen.
Mit § 42c EnWG ist Energy Sharing seit Juni 2026 rechtlich angelegt.
Wichtig ist zudem: Die für die psychotherapeutische Versorgung vorgesehenen Mittel dürfen nicht für andere Versorgungsbereiche verwendet werden.
Zunächst möchte ich klarstellen: Nach meinem Verständnis geht es nicht darum, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen.
Für mich ist dabei wichtig: Eine solche Kopplung darf nicht schematisch und ohne Rücksicht auf die Lebenswirklichkeit der Menschen erfolgen.

