Wie stimmen Sie zur Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung
Sehr geehrter Herr H.,
die Rentenkommission hat hierzu einen Vorschlag vorgelegt, der nun politisch beraten wird. Danach soll ab 2031 geprüft werden, ob und in welchem Umfang das gesetzliche Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung gekoppelt wird. Der Grundgedanke dahinter ist: Wenn Menschen im Durchschnitt länger leben und länger Rente beziehen, muss auch die Finanzierungsgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig stabil bleiben.
Für mich ist dabei wichtig: Eine solche Kopplung darf nicht schematisch und ohne Rücksicht auf die Lebenswirklichkeit der Menschen erfolgen. Es macht einen Unterschied, ob jemand bis 67 im Büro arbeitet oder ob jemand jahrzehntelang körperlich schwer gearbeitet hat, im Schichtdienst war, in der Pflege, im Handwerk, in der Industrie oder auf dem Bau tätig war. Wer gesundheitlich nicht mehr kann, darf nicht pauschal länger arbeiten müssen.
Deshalb braucht es aus meiner Sicht auch künftig klare Härtefallregelungen, faire Übergänge und verlässlichen Vertrauensschutz. Menschen mit langen Versicherungsbiografien und körperlich belastenden Berufen müssen besonders berücksichtigt werden. Ebenso muss die Erwerbsminderungsrente verlässlich bleiben, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterarbeiten kann.
Ich halte es für richtig, offen über die langfristige Stabilität der Rente zu sprechen. Aber eine Reform muss generationengerecht und zugleich sozial ausgewogen sein. Ziel darf nicht sein, Lebensleistung zu entwerten, sondern die gesetzliche Rente auch für kommende Generationen verlässlich zu sichern.

