Wie stehen Sie zur Abschaffung des Anspruchs auf angemessene Psychotherapie-Vergütung?
Sehr geehrter Herr Müller,
wusste Sie, dass kurz vor der Schlussabstimmung ein Änderungsantrag eingebracht wurde, der die Streichung von § 87 Abs. 2c Satz 8 und § 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V vorsieht? Damit würde der ausdrückliche gesetzliche Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen entfallen. Warum schützen Sie die ambulante Psychotherapie und psychisch kranke Menschen nicht? Die ambulante Versorgung trägt bereits jetzt die Hauptlast und leidet unter den beschlossenen Honorarkürzungen. Bitte setzen Sie sich dafür ein, den gesetzlichen Schutz und eine leistungsgerechte Vergütung für Psychotherapeut:innen im Gesetz zu verankern.

