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Sepp Müller
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Frage von Herbert B. •

Was tun Sie dagegen, dass EU Vorgaben zum Energy Sharing / GGV nicht umgesetzt werden und auf Lobbydruck durch zusätzlich Einschränkungen unattraktiv gemacht werden?

Sehr geehrter Herr Müller,

Seit Juni diesen Jahres sollte Energy Sharing, das lokale Teilen von EE-Strom über das Verteilnetz, ermöglicht werden. Deutschland hat die EU Vorgaben zwar in Gesetze gegossen, aber in der Ausgestaltung die Idee maximal konterkariert und damit unattraktiv gemacht.

Die seit Jahren bestehende fehlende Digitalisierung wird erneut als Ausrede genommen, um auf Druck der BDEW, eine tatsächliche technische Einführung auf 2027 zu verschieben und dabei eine teure, zusätzliche Dienstleisterrolle eines ESA zu erfordern (siehe https://www.golem.de/news/bundesnetzagentur-energy-sharing-durch-provisionsmodell-komplett-unattraktiv-2607-210639.html). Die Aussage der BNetzA ist dabei ein Eingeständnis des Scheiterns.

Ähnliches ist bereits bei der GGV passiert, die seit 2024 Pflicht ist, derzeit aber nur von 3 (!) der 852 VNB in Deutschland ermöglicht wird. 70% wohnen in MFH.

Was tun Sie dagegen, dass beide Ansätze durch die Energiewirtschaft verzögert / verhindert werden?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Richtig ist: Mit § 42c EnWG ist Energy Sharing seit Juni 2026 rechtlich angelegt. Ebenso wurde mit dem Solarpaket I die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt. In der Praxis hakt es aber noch zu häufig an Digitalisierung, Marktkommunikation, Messstellenprozessen und der Umsetzung durch Verteilnetzbetreiber.

Die CDU/CSU steht für eine technologieoffene Energiewende, die vor Ort funktioniert. Dazu gehören große Kraftwerke und Netze ebenso wie Bürgerenergie, Speicher, Mieterstrom, gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing.

Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zusammen gedacht werden. Dazu gehören ausdrücklich auch intelligente Netze, Speichertechnologien und praxistaugliche Marktprozesse. Genau daran muss sich die Umsetzung von Energy Sharing und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung messen lassen: Wenn der Gesetzgeber solche Modelle ermöglicht, dürfen sie nicht durch überzogene Bürokratie, fehlende Digitalisierung oder unnötige Zusatzrollen faktisch ausgebremst werden.

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