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Sebastian Schmidt
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Frage von Franziska R. •

Sehr geehrter Herr Schmidt, unterstützen Sie die Prüfung der AFD auf Verfassungsmäßigkeit?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau R.

vielen Dank für Ihre Frage. Dass Sie sich angesichts Erstarkens der AfD in den vergangenen Jahren und in aktuellen Umfragen Sorgen um unsere offene und freiheitliche Gesellschaft machen, kann ich sehr gut nachvollziehen – diese Sorge teile ich. Die AfD und viele ihrer Positionen stellen eine erhebliche Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung dar. Inhaltliche Abgrenzung und parlamentarische Nicht-Kooperation sind für mich deshalb selbstverständlich und gelebte Praxis.

Trotzdem spreche ich mich, nach sorgfältiger Abwägung, gegen die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens aus. Der Staat hat zweifellos den Auftrag, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu benennen, zu beobachten und, wo geboten, zu sanktionieren. Ein Parteiverbot ist dabei aber die schärfste Waffe unserer wehrhaften Demokratie – und genau deshalb bewusst als ultima ratio des Grundgesetzes ausgestaltet. Zwei Gründe sind für mich dabei besonders ausschlaggebend:

Erstens birgt ein Verbotsverfahren erhebliche rechtliche Risiken. Die verfassungsrechtlichen Hürden sind außerordentlich hoch. Ein abgelehntes, eingestelltes oder erfolgloses Verfahren würde in der öffentlichen Wahrnehmung leicht als „gerichtlicher Freispruch" missverstanden – unabhängig von den tatsächlichen juristischen Gründen – und der AfD damit einen Legitimationsgewinn verschaffen, den wir ihr nicht verschaffen sollten.

Zweitens löst ein Verbot das eigentliche Problem nicht. Es wäre Millionen Wählerinnen und Wählern der aktuell zweitstärksten politischen Kraft im Bund kaum zu vermitteln und verstärkte den Eindruck, politischer Wettbewerb werde juristisch statt durch bessere Argumente entschieden. Zudem würden Funktionäre, Netzwerke und digitale Infrastrukturen in neue Vehikel abwandern – das Problem würde verschoben, nicht gelöst.

Deshalb setze ich mich für einen anderen, aus meiner Sicht wirksameren Kurs ein. In der Union sind wir uns im Umgang mit der AfD sehr einig: Unsere Aufgabe ist es, die Probleme der Menschen zu lösen, ihren Alltag zu verbessern und die AfD inhaltlich zu stellen.

Dazu gehört zum einen die lückenlose Anwendung des geltenden Rechts gegen jede Form von Illegalität, etwa Spionage, unerlaubte oder verschleierte Finanzierung mit Auslandsbezug, Geldwäsche, Untreue, Bedrohung und Volksverhetzung. Zum anderen die politische Auseinandersetzung in den Kernfragen, die die AfD instrumentalisiert: Migration und Integration, innere Sicherheit, bezahlbares Leben und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit. Nicht Abgrenzung allein, sondern nachvollziehbare Lösungen entziehen extremen Deutungen den Nährboden.

Ein technischer Hinweis zum Schluss: Bitte schreiben Sie mir zukünftig direkt über das Kontaktformular des Deutschen Bundestags und nicht über einen nicht öffentlichen Drittanbieter. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anliegen direkt bei mir und meinem Büro eingehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Sebastian Schmidt

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