Nachfrage zur Stimmauszählung der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht
Sehr geehrter Herr Roloff,
ich wende mich an Sie mit der Bitte um Aufklärung zur Stimmauszählung der letzten Wahl. Nach meiner Wahrnehmung wurde das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nicht korrekt oder zumindest nicht eindeutig ausgezählt. In verschiedenen Medienberichten und Diskussionen wurde auf Unstimmigkeiten in der Stimmenzuordnung hingewiesen.
Können Sie bitte erläutern,
1. warum es bislang keine neue Stimmauszählung oder Überprüfung der Ergebnisse gibt,
2. welche rechtlichen oder organisatorischen Hürden dafür bestehen,
3. und ob Ihrerseits eine Initiative oder parlamentarische Nachfrage zu diesem Thema geplant ist?
Ich halte Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei Wahlen für ein zentrales Element unserer Demokratie – daher wäre mir eine sachliche Klärung dieses Punktes wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an der Transparenz und Nachvollziehbarkeit unserer demokratischen Wahlen. Ich kann gut nachvollziehen, dass die Diskussionen über die Stimmauszählung und die Stimmenzuordnung zum Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) Fragen aufwerfen.
Grundsätzlich gilt: In Deutschland finden Wahlen nach klaren gesetzlichen Vorgaben und unter strenger öffentlicher Kontrolle statt. Die Stimmauszählung erfolgt durch unabhängige Wahlvorstände, ist öffentlich einsehbar und wird mehrfach überprüft, bevor ein Ergebnis amtlich festgestellt wird. Unser Wahlverfahren ist darauf ausgelegt, Manipulationen auszuschließen und größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Eine erneute Auszählung oder Überprüfung findet nur dann statt, wenn konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten oder Fehler vorliegen, die das Wahlergebnis tatsächlich beeinflussen könnten. In solchen Fällen können Parteien oder Wahlberechtigte Einspruch einlegen. Diese Einsprüche werden im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens sorgfältig geprüft. Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung liegt dabei beim Bundeswahlausschuss beziehungsweise beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Nach aktuellem Stand befinden sich die vorgebrachten Beschwerden in der üblichen Prüfung. Solange diese Verfahren nicht abgeschlossen sind, besteht keine rechtliche Grundlage für eine flächendeckende Neuauszählung. Sollte der zuständige Ausschuss begründete Unregelmäßigkeiten feststellen, werden selbstverständlich entsprechende Schritte eingeleitet.
Freie, gleiche und geheime Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Daher ist es selbstverständlich, dass jeder Hinweis auf mögliche Fehler gründlich und transparent geprüft wird. Sie können sicher sein, dass diese Prinzipien auch in diesem Fall gelten.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Roloff
