Habe ein pflegebedürftiges Kind pflegegrad 5 wird die verhinderungspflege komplett wegfallen ?
Sehr geehrte Frau C.,
nein, die Verhinderungspflege soll nicht komplett wegfallen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf soll sie allerdings nicht mehr als eigenständige Leistung in ihrer bisherigen Form bestehen. Die Möglichkeit einer Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson soll erhalten bleiben und künftig über die neuen Leistungsbudgets finanziert werden können.
Zusätzlich ist für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 ein Überbrückungsbudget für Akut- und Überbrückungssituationen vorgesehen.
Für ein pflegebedürftiges Kind mit Pflegegrad 5 bedeutet das also: Ersatzpflege soll weiterhin möglich sein, aber die Finanzierung wird neu geordnet.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB

