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Sebastian Hartmann
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Frage von Vera D. •

Betreff: Geplante Streichung der privaten Verhinderungspflege im PNOG - Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Verhinderungspflege durch Privatpersonen ohne neue Hürden erhalten bleibt?

Sehr geehrter Herr Hartmann,

als Bürger/in aus Troisdorf pflege ich einen Angehörigen mit Pflegegrad 4. Die geplante Pflegereform (PNOG) alarmiert mich zutiefst: Die flexible Verhinderungspflege durch Privatpersonen (Nachbarn, Bekannte) soll wegfallen und durch ein starres Budget für Pflegedienste ersetzt werden.

Das ist für uns fatal: Pflegedienste sind viel teurer, das Budget verpufft sofort und wir finden in der Region Troisdorf kaum freie Kapazitäten für flexible Einsätze. Die Erhöhung des Pflegegeldes gleicht diesen Verlust an Selbstbestimmung nicht aus.

Die Reform treibt Angehörige in den Burnout.

Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Verhinderungspflege durch Privatpersonen ohne neue Hürden erhalten bleibt?

Wie stimmen Sie dazu ab?

Mit freundlichen Grüßen,
Vera D., 53844 Troisdorf

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann Ihre Sorge gut nachvollziehen. Gerade bei häuslicher Pflege sind flexible und kurzfristig verfügbare Lösungen oft entscheidend. Vertraute Nachbarn, Bekannte oder andere Bezugspersonen können dabei eine wichtige Rolle spielen – zumal professionelle Pflegedienste vielerorts bereits heute an Kapazitätsgrenzen stoßen.

Die Pflegeversicherung steht aktuell vor einem erheblichen Finanzierungsdefizit. Ohne Gegenmaßnahmen würde bereits 2027 eine Finanzierungslücke von rund 7,5 Milliarden Euro entstehen. Deshalb ist eine Reform notwendig, die die Pflegeversicherung finanziell stabilisiert und zugleich dafür sorgt, dass die Leistungen auch langfristig verlässlich erbracht werden können. Diese notwendige Stabilisierung darf nicht einseitig zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Deshalb werden wir im parlamentarischen Verfahren genau darauf achten müssen, ob die neuen Regelungen auch im Pflegealltag funktionieren.

Nach dem derzeitigen Kabinettsentwurf soll die Verhinderungspflege zwar nicht mehr als eigenständige Leistung in ihrer bisherigen Form fortgeführt werden. Die Möglichkeit einer Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson soll aber weiterhin bestehen und künftig in die neuen Leistungsbudgets integriert werden. Aus den bislang vorliegenden Erläuterungen ergibt sich dabei nicht, dass Ersatzpflege künftig ausschließlich über professionelle Pflegedienste erfolgen soll. Wie insbesondere selbst organisierte Ersatzpflege durch vertraute Personen im Detail ausgestaltet wird, muss im parlamentarischen Verfahren allerdings noch genau geprüft werden.

Ihre Sorge trifft deshalb einen wichtigen Punkt: Entscheidend ist nicht nur, dass eine Leistung formal weiterbesteht, sondern dass sie in der Praxis flexibel nutzbar bleibt. Wenn die neue Struktur dazu führen würde, dass bewährte private Unterstützungsarrangements faktisch erschwert oder unmöglich gemacht werden, wäre das aus meiner Sicht problematisch.

Ich werde mich deshalb dafür einsetzen, dass die notwendige Neuordnung der Pflegeversicherung die Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen nicht unnötig einschränkt und flexible, funktionierende Unterstützungsstrukturen erhalten bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Hartmann, MdB

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