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Sebastian Hartmann
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Frage von Hüseyin M. •

Betreff: Pflegereform 2027 / Verhinderungspflege bei PG3*

Sehr geehrter Herr Hartmann,

ich bin Pflegebedürftig und werde Hause gepflegt und habe Fragen zum Kabinettsbeschluss vom 30.09.2025 zur Pflegereform:

1. Wie bewerten Sie persönlich, dass das bisherige gemeinsame Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von 3.539 Euro ab 2027 auf ein Überbrückungsbudget von 1.855 Euro bei PG3 sinken soll?

2. Private Ersatzpflege durch Freunde und Nachbarn soll künftig aus dem monatlichen Entlastungsbudget (früheres Pflegegeld) bezahlt werden. Wie soll das bei PG3 mit 638 Euro Entlastungsbudget funktionieren, wenn daraus auch noch Pflegehilfsmittel bezahlt werden müssen?

3. Werden Sie sich in den anstehenden Ausschussberatungen im Bundestag dafür einsetzen, dass die Verhinderungspflege für privat organisierte Helfer weiterhin aus einem separaten Budget finanziert wird?

Vielen Dank für eine Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Hüseyin M.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Verhinderungspflege. 

Die Pflegeversicherung steht aktuell vor einem erheblichen Finanzierungsdefizit. Ohne Gegenmaßnahmen würde bereits 2027 eine Finanzierungslücke von rund 7,6 Milliarden Euro entstehen, 2028 wären es rund 15,4 Milliarden Euro. Ziel des Pflegeneuordnungsgesetzes ist deshalb zunächst, die Finanzierungsgrundlage der sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren und eine weitere Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes zu vermeiden.

Diese notwendige Stabilisierung darf aber nicht einseitig zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen. Deshalb konnten in den Beratungen innerhalb der Bundesregierung gegenüber früheren Planungen bereits wesentliche Verschlechterungen verhindert werden. So kommen unter anderem die ursprünglich vorgesehene Halbierung des Pflegegeldes bei einer erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 und Verschlechterungen bei den Leistungszuschlägen in der stationären Pflege nicht.

Mit dem jetzt vorliegenden Gesetz sind die grundlegenden strukturellen Finanzierungsfragen der Pflegeversicherung noch nicht beantwortet. Deshalb soll eine wissenschaftlich besetzte Pflegestrukturkommission zeitnah Vorschläge für eine dauerhaft tragfähige Finanzierung und eine strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erarbeiten. Dazu gehört ausdrücklich auch die Frage eines verfassungskonformen Ausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung. Es geht also nicht nur darum, kurzfristig ein Finanzloch zu schließen, sondern darum, die Pflegeversicherung dauerhaft auf eine tragfähige Grundlage zu stellen.

Nach dem derzeitigen Entwurf soll die Verhinderungspflege nicht mehr als eigenständige Leistung in ihrer bisherigen Form fortgeführt werden. Die Möglichkeit einer Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson soll aber erhalten bleiben und künftig in die neuen Leistungsbudgets integriert werden. Daneben ist für Akut- und Überbrückungssituationen ein eigenes Überbrückungsbudget vorgesehen. Im vom Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossenen Gesetzentwurf wurde das vorgesehene Überbrückungsbudget für die Pflegegrade 2 und 3 von ursprünglich 1.855 Euro auf nunmehr 2.285 Euro jährlich angehoben. Entscheidend wird sein, dass die Neuordnung nicht dazu führt, dass funktionierende und über Jahre gewachsene Betreuungsstrukturen praktisch erschwert werden.

Der bisher zusätzlich zur Verfügung stehende Gemeinsame Jahresbetrag entfällt nach aktuellem Stand als eigenständiger Anspruch. Werden künftig Mittel aus dem Entlastungsbudget für eine Ersatzpflege eingesetzt, stehen diese Mittel an anderer Stelle im Pflegealltag nicht mehr zur Verfügung. Deshalb muss im parlamentarischen Verfahren genau geprüft werden, welche Auswirkungen diese Neuordnung gerade auf Menschen hat, die regelmäßig auf eine selbst organisierte und vertraute Ersatzbetreuung angewiesen sind.

Ich werde mich dafür einsetzen, dass auch künftig eine flexible Ersatzpflege durch vertraute Personen möglich bleibt und nicht durch zusätzliche finanzielle oder bürokratische Hürden über das zumutbare Maß hinaus erschwert wird. Es ist entscheidend, dass wer auf Verhinderungspflege angewiesen ist, sie auch tatsächlich nutzen kann, ohne dass dadurch andere notwendige Unterstützungsleistungen im Pflegealltag unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Der Kabinettsbeschluss ist dabei noch nicht das Ende des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundestag wird den Entwurf nun beraten und kann ihn verändern. Gerade die praktischen Auswirkungen der neuen Budgets werden dabei aus meiner Sicht eine wichtige Rolle spielen.

Mit freundlichen Grüßen 

Sebastian Hartmann, MdB

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