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Sebastian Gemkow
CDU
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Sebastian Gemkow von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Gemkow,
Sie sind zugleich Minister und Abgeordneter. Analog dazu hat Ihre Parteigenossin Merkel neben ihrem Amt als Bundeskanzlerin einen Sitz im Bundestag.
Sie beide eint auch, daß Sie auf hier gestellte Fragen in der laufenden Legislaturperiode noch nicht geantwortet haben (1).
Meine Fragen:
1. Entspricht die Personalunion von Amt und Mandat Ihren Vorstellungen von effektiver Gewaltenteilung auch durch "Checks and Ballances"?
2. a) Falls dies nicht der Fall sein sollte: Welche Gründe gibt es, die für die Personalunion sprechen?
2.b) Falls doch: Wie tragen Sie evtl. Konfikte zwischen Ihren evtl. unterschiedlichen Sichtweisen (als Herrn Tillich verpflichtetes Regierungsmitglied einerseits, als Ihrem Gewissen verpflichteter Abgeordneter andererseits)?
3. Erhalten Sie neben Ihren Ministerbezügen Diäten als Abgeordneter?
4. Wie begegenen Sie Auffassungeb, denen zufolge
a) ein nach Ihrer Amtsübernahme nachrückender Abgeordneter Ideen in die Fraktions- und Parlamentsdebatte (und damit indirekt in die Regierungsarbeit) einbringen würde, auf die Sie womöglich -z.B. mangels Fachwissen- gar nicht kämen?
b) das Ergebnis der gedanklichen Gruppenarbeit einer Fraktion ohne Beteiligung von Minister / Ministerpräsident/ Kanzlerin besser / eher von Sachwissen als von persönlichen Interdependenzen bestimmt sein dürfte?
Ich bitte höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Verein Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) vgl. Frau Merkel: aktuell keine der 248 hier gestellten Fragen: http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_angela_merkel-778-78333.html

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Sehr geehrter Herr Dipl. med. W. M.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne beantworte.

1. Ja, weil sie der Verfassung des Freistaates Sachsen entspricht.

2. Ich halte mich an meine Amtseide sowohl als Abgeordneter des Sächsischen Landtags gemäß §2 (2) der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags, als auch als Sächsischer Staatsminister der Justiz laut Art. 61 der Verfassung des Freistaats Sachsen. Sichtweisen als Regierungsmitglied einerseits und andererseits als Abgeordneter werden auf der in der Verfassung des Freistaats Sachsen und der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags vorgesehenen Weise ausgetragen.

3. Ja, in der gesetzlich vorgeschriebenen gekürzten Höhe, die öffentlich bekannt ist.

4. a) Ich verweise darauf, dass bei der Berufung von Staatsministern durch den Sächsischen Ministerpräsidenten laut Verfassung des Freistaates Sachsen Art. 60 Abs. 4. das von Ihnen beschriebene Nachrücken von Listenkandidaten nicht vorgesehen ist. Fachlich fundierte Ideen in der Fraktions- und Parlamentsdebatte des Sächsischen Landtags begrüße ich sehr.
b) Das entspricht nicht der Praxis der politischen Arbeit des Sächsischen Landtags. Als Legislative überwacht und kontrolliert er gemäß Verfassung des Freistaates Sachsen die Exekutive. Ein unerlässliches Mittel der beschriebenen Überwachung und Kontrolle sowie im Übrigen auch der Entscheidungsfindung unter den Abgeordneten zum Wohle des Freistaates Sachsen ist die Anwesenheit der entsprechenden Minister, u. a. in den Ausschusssitzungen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Antworten weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Sebastian Gemkow

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