![Sebastian Edathy Portrait von Sebastian Edathy](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/sebastian_edathy_20.jpg?itok=zDGLoYuP)
(...) Eine ausschließlich religiös geschlossene Ehe, ohne dass eine standesamtliche Trauung stattfindet, hat im deutschen Recht aber keinerlei Bedeutung. Die von Ihnen angesprochene Imam-Ehe ist in Deutschland demnach erlaubt, der Staat erkennt sie jedoch - wie alle religiös geschlossenen Ehen - rechtlich nicht an und behandelt ein Paar weiterhin als nicht-eheliche Gemeinschaft, sofern nicht die standesamtliche Trauung vollzogen wurde. (...)