(...) Eine ausschließlich religiös geschlossene Ehe, ohne dass eine standesamtliche Trauung stattfindet, hat im deutschen Recht aber keinerlei Bedeutung. Die von Ihnen angesprochene Imam-Ehe ist in Deutschland demnach erlaubt, der Staat erkennt sie jedoch - wie alle religiös geschlossenen Ehen - rechtlich nicht an und behandelt ein Paar weiterhin als nicht-eheliche Gemeinschaft, sofern nicht die standesamtliche Trauung vollzogen wurde. (...)
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