(...) Ihre berechtigte Frage, ob Unternehmen die Zahlung eines Mindestentgelts umgehen können, in dem sie ein Subunternehmen beauftragen, welches weniger zahlt, kann ein Blick in das Gesetz beantworten. Dort sind die Mindestentgelte in § 5 und der Auftrag an Nachunternehmen in § 13 NTVergG geregelt: (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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