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Sebastian Edathy
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Frage von Yusuf A. •

Frage an Sebastian Edathy von Yusuf A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy.

Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu.

Warum wurde die Koalitionsvereinbarung nicht erfüllt, daß Zwangsheirat ein eigenständiger Straftatbestand wird. Als gläubiger säkularer Muslim erlebe ich diese bedauerliche Praxis auch diesjährig in meiner Verwandschaft, bei Nachbarn und Geschäftskollegen. Teilweise wird dies sogar vom Ditib-Imam mit der Sure 24.32 (Verheiratet die ledigen Frauen und Männer, die unter euch sind....) gerechtfertigt.

Das neue Personenstandsgesetz erlaubt ja die Imam-Ehe, also daß eine religiöse Trauung zeitlich vor der standesamtlichen zulässig wurde. Nur im Januar 2009 las ich daß dies Gesetz rückgängig gemacht werde. Warum ist dies zwischenzeitlich nicht erfolgt? Viele aus meinem Freundeskreis betrachten nach deren Angaben eine standesamtliche Trauung als bedeutungslos, für sie steht die Imam-Ehe über dem Grundgesetz.

Mit freundlichen Grüssen
Yusuf Alkan

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Antwort von
SPD

Berlin, 17.03.2010

Sehr geehrter Herr Alkan,
vielen Dank für Ihre Fragen zur sog. Zwangsverheiratung und zum Personenstandsrecht vom 22.09.2009. Aufgrund eines Büroversehens erfolgt die Beantwortung erst jetzt.

Seit der Verabschiedung des Strafrechtsänderungsgesetzes - in Kraft getreten am 19. Februar 2005 - ist die Zwangsverheiratung als besonders schwerer Fall der Nötigung (§ 240 IV S.2 Nr.1 StGB) mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bedroht. Die Strafbarkeit ist also Fakt. Ein eigener Straftatbestand wäre insofern Symbolpolitik. Zur Prävention und Bekämpfung von Zwangsverheiratungen müssen stattdessen die Rechtsstellung der betroffenen Opfer verbessert und Betreuungs-, Beratungs- und spezifische Hilfsangebote sowie Präventionsmaßnahmen ausgebaut werden. Migrantinnen sollen so durch geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote in die Lage versetzt werden, von ihrem Selbstbestimmungsrecht tatsächlich Gebrauch zu machen, sich aus Zwängen und Gewaltbeziehungen zu lösen und ihr Recht auf freie Partnerwahl durchzusetzen. Ein gemeinsamer Antrag der Großen Koalition zum Thema scheiterte am Widerstand von CDU/CSU gegen eine Verlängerung des Rückkehrrechts der Betroffenen (ausländische Personen, die rechtmäßig in Deutschland leben und ins Ausland zwangsverheiratet werden) auf zwei Jahre sowie eines eigenständigen Aufenthaltsrechts nach Beendigung der Zwangsverheiratung.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Neufassung des Personenstandsrechts trat im Januar 2009 in Kraft. Darin ist erstmals geregelt, dass die sog. religiöse Voraustrauung, d.h. wenn die religiöse Trauung zeitlich vor der standesamtlichen Trauung stattfindet, keine Ordnungswidrigkeit mehr darstellt. Vor der Reform enthielt das Personenstandsgesetz noch das Verbot der religiösen Voraustrauung, welches es religiösen Gemeinschaften nicht erlaubte, Ehen zu schließen, bevor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hatte. Der Verstoß gegen das Verbot stellte eine Ordnungswidrigkeit dar, die allerdings nicht mit einer Geldstrafe geahndet werden konnte. Die Änderung ist deshalb sinnvoll, da es dem Gebot der Trennung von Staat und Kirche Rechnung trägt, welches dem Staat verbietet, sich in innerreligiöse Angelegenheiten einzumischen. Eine ausschließlich religiös geschlossene Ehe, ohne dass eine standesamtliche Trauung stattfindet, hat im deutschen Recht aber keinerlei Bedeutung. Die von Ihnen angesprochene Imam-Ehe ist in Deutschland demnach erlaubt, der Staat erkennt sie jedoch - wie alle religiös geschlossenen Ehen - rechtlich nicht an und behandelt ein Paar weiterhin als nicht-eheliche Gemeinschaft, sofern nicht die standesamtliche Trauung vollzogen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB