
(...) Danach erfolgt eine Zuordnung entweder sofort in eine Stufe der neuen Grundgehaltstabelle oder in eine Überleitungsstufe. Im letzteren Fall erfolgt der Aufstieg in die zugehörige Stufe der neuen Grundgehaltstabelle zu dem Zeitpunkt, in dem der Stufenaufstieg nach bisherigem Recht erfolgt wäre. (...)