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Sebastian Edathy
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Frage von Dennis K. •

Frage an Sebastian Edathy von Dennis K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich habe einige Fragen zur Gesetzgebung in Deutschland an Sie, da ich den Eindruck habe, dass zwar ständig neue Gesetze erlassen, aber keine Gesetze wieder aufgehoben werden, wenn diese keinen Sinn mehr machen.

1. Gesetze werden i. d. R. erlassen, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Nach welchem Zeitraum wird überprüft, ob dieses Ziel erreicht wurde? Wird dies überhaupt kontrolliert?

2. Was ist die Folge, wenn ein Gesetz nicht den erhofften Effekt erzielt hat? Wird z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung wieder aufgehoben, die nicht zu der prognostizierten Reduzierung der Verkehrsunfälle geführt hat?

3. Die meisten Gesetze sind mit einer Einschränkung der Bürger verbunden. Inwieweit wird dabei die Verhältnismäßigkeit zum erwarteten bzw. tatsächlichen Nutzen abgewägt?

4. Wäre es nicht zwingend notwendig, Gesetze wieder aufzugeben, die das erwartete Ziel nicht erreicht haben, den Bürger aber weiter unnötig einschränken?

5. Warum werden Gesetze so unklar formuliert, dass erst nach mehreren Jahren Rechtsprechung feststeht, welche konkrete Bedeutung das Gesetz für die Praxis hat? Ist der Gesetzgeber nicht in der Lage, ein Gesetz so zu eindeutig formulieren, das mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens allen Beteiligten die Auswirkungen klar sind?

6. Wie viele Gesetze wurden in den letzten 5 Jahren aufgrund entsprechender Petitionen der Bürger wieder aufgehoben oder angepasst? Wird dem Bürger mit dem „Petitionsrecht“ nicht eine Macht vorgetäuscht, die überhaupt nicht existiert?

7. Warum haben populistische Äußerungen von Politikern und Medien (z. B. die Bezeichnung „Killerspiele“) einen größeren Einfluss auf die Gesetzgebung als die Meinung der Experten? Z. B. hielt doch die FSK die Einführung des unbestimmten Begriffs „Gewaltbeherrschtheit“ bei Filmen und Computerspielen für völlig überflüssig!

Bitte antworten Sie konkret auf jede einzelne Frage, anstatt einen allgemeinen Kommentar zur Gesetzgebung zu zitieren!

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Kreutz

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Antwort von
SPD

Berlin, 18. Dezember 2008

Sehr geehrter Herr Kreutz,
Ihre sieben Fragen zur Gesetzgebung vom 8. Dezember 2008 habe ich gelesen.

Ob Sie es glauben oder nicht: Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages habe ich auch noch andere Aufgaben zu erfüllen als die Beantwortung von Fragen in diesem Forum. Deshalb werde ich Ihre Fragen auch in der Art und Weise beantworten, wie ich es für richtig halte und nicht, wie Sie es - mit einem Ausrufezeichen betont – wünschen. Ich schreibe Ihnen nicht die Fragen vor, Sie mir nicht die Form der Beantwortung.

Zur Sache:

Gesetze werden entweder nach Evaluierungsvorgaben im Gesetz selbst (wie z.B. im neuen BKA-Gesetz) oder aber regelmäßig durch die Rechtsanwender überprüft. Jedes Gesetz, insbesondere diejenigen, die einen Eingriffscharakter in Grundrechte aufweisen, unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Norm muss jeweils geeignet sein, einem legitimen Zweck zu dienen sowie erforderlich und angemessen. Wenn das im Einzelfall trotz Abwägung des Gesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages sowie zuvor in den federführenden und den mitberatenden Ausschüssen nicht der Fall ist, kann das Bundesverfassungsgericht unter gewissen Voraussetzungen ein Gesetz für nichtig erklären.

Darüber hinaus erfolgt unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz die so genannte Rechtsbereinigung, zu deren Zweck bereits zwei Rechtsbereinigungsgesetze verabschiedet wurden. Das Bundesrecht soll damit von überflüssigen, veralteten oder aus sonstigen Gründen überholten Rechtsvorschriften entlastet werden. Dazu zählen auch Gesetze, die nicht den erwarteten Erfolg erzielt haben.

Hinsichtlich Ihrer Frage nach den Petitionen schlage ich vor, dass Sie sich direkt an die Mitglieder des Petitionsausschusses wenden. Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen jedoch versichern, dass das Petitionsrecht, das übrigens ein verfassungsrechtlich verbürgtes Grundrecht darstellt, eine starke Stellung hat und dass jede Petition eingehend geprüft wird.

Keineswegs ist es zutreffend, dass „populistische Äußerungen von Politikern und Medien einen größeren Einfluss auf die Gesetzgebung als die Meinung der Experten“ hätten. Im Gegenteil ist es höchst selten, dass aufgrund aktueller Diskussionen Gesetze kurzfristig erlassen oder geändert werden, vielmehr ist ein Gesetz regelmäßig das Ergebnis eines intensiven Diskurses. Bei größeren Gesetzgebungsvorhaben erfolgt zudem regelmäßig eine öffentliche Anhörung des jeweils federführenden Bundestagsausschusses mit externen Sachverständigen. Die Ergebnisse dieser Anhörungen fließen selbstverständlich in die parlamentarische Auseinandersetzung und Gesetzgebung ein.

Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass Gesetze nicht unklar formuliert werden, sondern vom Gesetzgeber lediglich bewusst abstrakt gehalten werden. Grund dafür ist, dass sie nicht nur auf Einzelfälle Anwendung finden sollen (und übrigens wegen des Verbots des Einzelfallgesetzes nicht einmal dafür gemacht werden dürfen), sondern auch auf veränderte Sachlagen und Situationen. So ist beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum 1. Januar 1900 in Kraft getreten und seither in Teilen nicht oder nur kaum verändert worden. Dennoch lassen sich unter die einschlägigen Paragraphen z.B. auch Rechtsgeschäfte, die über moderne Kommunikationsmittel erfolgen oder gesetzlich weitgehend nicht explizit geregelte Leasingverträge, subsumieren. An vergleichbare Kommunikationswege oder Vertragsstrukturen hat der historische Gesetzgeber bei Schaffung des BGB wohl kaum gedacht, so dass diese Anwendbarkeit des BGB nur wegen der bewusst abstrakten Gestaltung des Gesetzes gelingt.

Darüber hinaus unterliegen Gesetze auch dem Bestimmtheitsgrundsatz, d.h. es muss für den Einzelnen erkennbar sein, was erlaubt und was verboten ist. Die Bestimmtheit wird aber nicht dadurch eingeschränkt, dass zur Förderung der Abstraktheit der Gesetze vielfach unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet werden. Diese werden durch die Rechtsprechung und die (rechts-)wissenschaftliche Literatur definiert, ausgefüllt und überprüft. Auch das ist ein Teil der Gewaltenteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB