Portrait von Sebastian Edathy
Sebastian Edathy
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Sebastian Edathy zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Mark P. •

Frage an Sebastian Edathy von Mark P. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Edathy,

ich bin durch die verbesserte Such-Funktion von abgeordnetenwatch auf die Frage des Herrn Frueh vom 06.03.08 sowie Ihre Antwort vom 10.03.08 gestoßen. Herr Früh hat die Frage gestellt ob es sich bei dem hier http://www.chronometer.net/swiss1large.jpg abgebildeten Taschenmesser um ein gefährliches Messer handelt, nur weil es mit einer Hand geöffnet werden kann.

Sie haben darauf geantwortet: "Meiner Erfahrung nach sind die meisten gebrauchsüblichen Taschenmesser für ein zweihändiges Öffnen vorgesehen. Es ist es für mich anhand des verlinkten Bildes nicht ersichtlich, dass das abgebildete Taschenmesser nur mit einer Hand zu öffnen ist."

Wenn ich diese Aussage lese, muß ich leider zu dem Schluss kommen, dass Sie überhaupt nicht wissen, welche Messer Sie mit der Gesetzesverschärfung als "gefährliche Kampfmesser" verboten haben!

Auf dem Bild ist eindeutig die Daumen-Öffnung in der Klinge zu sehen, mit der dieses Bundeswehr-Taschenmesser einhändig geöffnet werden kann! Auch Ihre Aussage, dass die meisten Taschenmesser für zweihändiges Öffnen vorgesehen sind, ist definitiv falsch! Moderne Taschenmesser sind seit Jahren einhändig zu öffnen (Komfort) und haben eine feststellbare Klinge (Sicherheit für den Benutzer).

Bitte nehmen Sie Stellung dazu, warum Sie ein Einhandmesser noch nicht einmal erkennen, wenn Sie eins sehen und warum dieses Einhand-Taschenmesser angeblich gefährlicher ist, als z. B. dieses feststehende Messer http://www.cop-gmbh.de/product_info.php/products_id/3222/COP-Feststehendes-Messer-DELTA.html , mit 8,9 cm-Klinge welches weiterhin ohne auch "berechtigtes Interesse" in der Öffentlichkeit geführt werden darf! Es kann sogar "verdeckt" in einer horizontal am Gürtel befestigten Scheide getragen werden und so theoretisch schnell für einen Angriff genutzt werden.

Halten Sie dies etwa für logisch? Warum gilt das sog. "Taschenmesserprivileg" nicht für Einhandmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 8,5 cm?

Mit freundlichen Grüßen

Mark Padberg

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort von
SPD

Berlin, den 5. Dezember 2008

Sehr geehrter Herr Padberg,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Waffengesetz vom 2. Dezember 2008.

Wie ich festgestellt habe, fragen Sie in diesem Forum diverse Abgeordnete des Deutschen Bundestages nach ihrer jeweiligen Auffassung zum Waffengesetz ( http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=223&id=0&filter=aw_date&q=padberg ). Dies fördert meiner Ansicht nach nicht die Akzeptanz von abgeordnetenwatch.de.

Auch habe ich bereits mehrfach die besondere Gefährlichkeit von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klinge mit einer Länge von mehr als 12 cm betont. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB