(...) 1. Der Senat soll in Zusammenarbeit mit den Bezirken ein bezirksübergreifendes Spielstättenkonzept erstellen. In diesem Konzept sollen die für Spielstätten geeigneten Baugebiete ebenso wie die angestrebte Anzahl der Standorte sowie deren Ausgestaltung mit Spielgelegenheiten festgelegt werden. (...)
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