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Sebastian Czaja
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Frage von Eberhard F. •

Frage an Sebastian Czaja von Eberhard F. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Czaja,

danke für die Antwort zu den Jugendämtern.

Berlin hat ein Landes-Immissionschutzgesetz, dass bestimmt, dass es an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen verboten ist, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird.
Nach § 11 dieses Gesetzes können für öffentliche Veranstaltungen im Freien in Ausnahmefällen Genehmigungen erteilt werden.
Die Genehmigung muss entsprechend der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (VeranstLärmVO) von den Umweltämtern Bescheidet werden.
Der Zweck dieser Verordnung soll es sein, insbesondere die Anwohner sowie die Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräuschimmissionen, die durch öffentliche Veranstaltungen im Freien verursacht werden, zu schützen.
Die Verordnung macht für störende Veranstaltungen aber keinerlei Unterschied zwischen Werktagen und Sonn- bzw. Feiertagen.
Nach meinen Beobachtungen nimmt die Zahl der lärmintensiven Veranstaltungen zu, die die Sonn- und Feiertagsruhe nicht beachten müssen. Die im Gesetz vorgesehene Ausnahmemöglichkeit wird teilweise sehr weit ausgelegt.
Die Zunahme von kulturellen Veranstaltungen (auch lärmintensiven) ist, nach Aussagen wichtiger Politiker, auch gewollt, um Berlin als attraktiven Standort (auch für Touristen) weiter zu etablieren und so Einnahmen zu generieren. Das Interesse von Anwohnern nach Nacht- und Sonntagsruhe wird oft hintenan gestellt.
Ich sehe bei dieser Politik die Gefahr einer „Ballermanisierung“ Berlins, bzw. bestimmter Stadtteile.
Was werden Sie und Ihre Partei tun, um die Sonntagsruhe von Anwohnern zu schützen? Werden Sie die VeranstLärmVO dahingehend ändern, dass der Schutz der Anwohner verbessert wird?

Vielen Dank für Ihre Antwort

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr F.,

zunächst wäre es sicher gut, wenn Ihr Gefühl mit konkreten Zahlen und Fakten unterlegt werden könnte.

Denn grundsätzlich ist der Schutz der Berliner durch das Landes-Immissionsschutzgesetz und die Veranstaltungslärm-Verordnung ausreichend gewährleistet. Bei der Anwendung dieser Vorschriften geht es eben um einen interessensgerechten Ausgleich. Insofern hängt es von der Ausführung der zuständigen Stellen ab. Dies sind bei Veranstaltungen von gesamtstädtischer Bedeutung die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, in den übrigen Fällen das örtliche Bezirksamt.

Ganz sicher will niemand eine „Ballermanisierung“ Berlins, aber um die Attraktivität der Stadt zu erhalten, muss es sicherlich auch öffentliche Veranstaltungen geben. Insofern ist es ratsam, sich an die für Sie zuständigen Bezirkspolitiker zu wenden, die ja auch Ihre Interesen wahrnehmen sollen. Wenn Sie mir Ihren Wohnort mitteilen, kann ich Ihnen unsere dortigen Ansprechpartner benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Czaja
Generalsekretär

Freie Demokratische Partei
Landesverband Berlin