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Sebastian Brehm
CSU
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Frage von Anna F. •

Warum keine Cannabis Legalisierung?

Fast alle Parteien sind für eine entsprechende Legalisierung von Cannabis.
Aus den Union Lager hörte man bisher nie etwas in diese Richtung - ganz im Gegenteil. Getreu dem Motto: Was vor 50 Jahren so war, muss jetzt auch so sein und bleiben.
Also würden Sie sagen, dass alle anderen Parteien die ein solches Vorhaben anstreben einen Fehler begehen?
Wie lässt sich den Bürgern so etwas glaubhaft vermitteln, wenn sich viele CSU Abgeordnete in Wahlkampf bewusst mit Bier ablichten lassen?
Das ist weniger schlimm weil Alkohol nicht verboten ist, dass es schädlicher ist spielt hierbei dann wieder keine Rolle?
Die Union propagiert gerne, dass man mit der Union den Wandel Meistern könne - die Union kann den Wandel (in vielen Bereichen) nur altes Denkverhalten entgegnen?
Warum lehnt die Union und die Drogenbeauftragte offene Gespräche, Dialoge zu dem Thema Canabis kategorisch ab? Warum schweigen viele zu diesem Thema? Warum bleibt eine der am stärksten konsumierten Drogen ein Tabu Thema?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau F.,

vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch.de vom 15. September 2021 zu dem Thema Cannabis-Legalisierung. Gerne nutze ich die Gelegenheit Ihnen zu antworten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung eine Legalisierung der Verwendung, Herstellung, Export/Import von Drogen inklusive Cannabis als Genussmittel sowie das Absehen von Strafverfolgung bei geringen Mengen ab. Die Gesundheitsgefahren des Gebrauchs der angeführten Drogen sind medizinisch erwiesen, dies gilt auch bei Cannabismissbrauch bei Jugendlichen und Heranwachsenden medizinisch erwiesen. So zeigt die Forschung, dass ein regelmäßiger und häufiger Cannabiskonsum die Hirnleistung und das Gedächtnis verschlechtern kann. Abhängig vom Konsumverhalten zeigen sich zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen bei Lern- und Erinnerungsleistung, sowie anderen kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit und Denkleistung. Cannabis ist ein Risikofaktor für schwere psychische Erkrankungen, vor allem Psychosen. Unter Cannabis treten häufiger zum ersten Mal manisch-depressive Symptome auf, wie sie bei bipolaren Störungen beobachtet werden. Das Risiko hierfür ist dreimal so hoch wie bei Nichtkonsumenten. Cannabis erhöht das Risiko für Angststörungen und Depressionen. Ein chronischer Cannabiskonsum erhöht das Risiko für Atemwegserkrankungen.

Aufgrund der gesundheitlichen Folgen, die vom Drogenkonsum und dauerhaften Cannabiskonsum ausgehen, setzen wir einerseits auf die präventive Wirkung der Strafandrohung. Damit werden die Verfügbarkeit und Verbreitung von Drogen, inklusive Cannabis eingeschränkt. Andererseits ist es uns sehr wichtig, die Prävention, Beratung und Behandlung weiter zu stärken. Hierfür haben wir im Rahmen der Reform der Tabaksteuer erhebliche weitere Präventionsmittel bereit gestellt. Die WHO hat im Februar 2019 klargestellt, dass Cannabis weiterhin unter das UN-Suchtübereinkommen von 1961 fällt und sich dessen Verwendung ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke beschränken solle.

Die bestehenden Verbote dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen. Daher plädiert die Union dafür, am geltenden Verbot festzuhalten: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein (§ 29 Absatz I Satz 2 Nr.3 BtMG). Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung allerdings absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt (Stichwort Eigenbedarf), § 31a BtMG. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung und keine generelle Straffreiheit. Die Bundesländer gehen uneinheitlich mit Obergrenzen des Eigenbedarfs um (z.B. in Bayern und anderen Bundesländern Verfahrenseinstellung bis 6 Gramm möglich, in Berlin bis 15 Gramm).

Ich hoffe ich konnte Ihnen meinen Standpunkt erläutern und Ihre Fragen beantworten und stehe für weitere Frage gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Brehm, MdB

 

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