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Sebastian Brehm
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Frage von Bernd G. •

Frage an Sebastian Brehm von Bernd G. bezüglich Umwelt

Wie werden Sie Anfang März bzgl. EEG zur Abschaffung des bestehenden "52 GW Deckels" stimmen, welcher bereits im März 2020 erreicht werden könnte und weswegen bereits jetzt keine Planung von Dach-Photovoltaikanlagen mehr zulässt, weil nach Greifen des Deckels jedwede PV-Vergütung entfallen würde, der Eigenverbrauch aus dem selbst erzeugten PV-Strom aber weiterhin abgabenpflichtig wäre?

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Antwort von
CSU

Antworttext:

Sehr geehrter Herr Geistert,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 18. Februar 2020, in der Sie sich mit dem Thema EEG und den damit verbundenen Fragen befassen. Gerne möchte ich die Gelegenheit nutzen Ihnen zu antworten und entschuldige mich zunächst für die Verspätung.

Zu dem von Ihnen angesprochenen Thema:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde am 17. Dezember 2020 verabschiedet. Ich habe nach zähen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner und dem Bundesrat dafür gestimmt. Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt mit dem 52 GW-Deckel wurde dabei schon in den Verhandlungen im Sommer aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.

Die nun verabschiedete Regelung schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, um die ambitionierten Ziele der Energiewende weiter zu verwirklichen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird konsequent vorangetrieben. Zudem sind Regelungen vorgesehen, die eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung auch bei steigendem Anteil erneuerbarer Energien am Strommix gewährleisten. Die Unionsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen wichtige Änderungen im Sinne des energiepolitischen Zieldreiecks durchgesetzt. Zentrale Ergebnisse des parlamentarischen Verfahrens sind:

1. Ausweitung des Eigenstromprivilegs
2. Erneuerbare Energien digitalisieren, aber keine Smart-Meter-Pflicht für Kleinanlagen
3. Förderung von Solardachanlagen
Für Solardachanlagen im Segment von 300 bis 750 kW haben wir eine wichtige Erleichterung vereinbart. Sie können zukünftig wählen, ob sie den produzierten Strom zu 50 Prozent als Eigenstrom nutzen wollen und 50 Prozent in der Festvergütung vergütet wird, oder ob sie an der Ausschreibung in einem neu eingerichteten, eigenen Segment für Dachanlagen teilnehmen wollen. Damit werden bisher nicht genutzte Potenziale für den Solardachausbau erschlossen und gleichzeitig die oftmals landwirtschaftlich wertvollen Freiflächen entlastet.
4. Verbesserte Vergütung bei Solaranlagen (sog. atmender Deckel)
5. Entbürokratisierung
6. Erprobung neuer PV-Modelle
7. Verbesserungen der Akzeptanz für Windenergie in den Kommunen
8. Streichung der „öffentlichen Sicherheit“ aus der Zielbestimmung des EEG
9. Befreiung von Wasserstoff von der EEG-Umlage
10. Verlängerung der Corona-Übergangsregelung im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung
11. Messen und Schätzen
12. Scheibenpachtmodelle
13. Regelungen für Biomasse; Wasserkraft, Geothermie und Windkraft
14. Entschließungsantrag zur zukünftigen Ausgestaltung der Förderung der erneuerbaren Energien und zu weiteren Themen

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten und stehe für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüße,

Sebastian Brehm, MdB

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