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Frage von Rainer K. •

Frage an Sebastian Blumenthal von Rainer K. bezüglich Recht

Wie können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, ein rechtswidrigen Landtag aufrecht zu erhalten und nach dem Urteilsspruch aus Kiel, noch Regierung etc. zulassen. Wieso ist der Landtag nicht zurückgetreten, hat eine Interimsregierung bestellt und Neuwahlen sofort ausgerufen? Gilt Demokratie nicht mehr, sondern nur noch Technokratie und Zweckmäßigkeit?
Rainer Karow

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Karow,
 
Ihre Frage betrifft die Wahlrechtsreform zum Schleswig-Holsteinischen Landtag - diese Frage richten Sie aber an meine Person als Mitglied des Deutschen Bundestages. Der Deutsche Bundestag hat mit den Wahlen zum Schleswig-Holsteinischen Landtag allerdings nichts zu tun und die Abgeordneten des Bundestags haben aus gutem Grund auch keine Handlungsspielräume, ein Landesparlament der Bundesregierung aufzulösen. Weder bin ich Mitglied des Schleswig-Holsteinischen Landtages noch gehöre ich der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung an - insofern stellt sich die Gewissensfrage für mich als Mitglied des Bundestags an dieser Stelle schon rein fachlich nicht. Die Mitglieder des Landtags SH finden Sie an anderer Stelle hier im Portal von Abgeordnetenwatch.de
 
Nur soviel zum Hintergrund. Ihre Unterstellung, der Landtag wäre (in Ihren Worten) „rechtswidrig“ - diese Ansicht lässt sich weder durch die Schleswig-Holsteinische Landesverfassung noch durch das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgericht aufrecht erhalten.
 
Das Landesverfassungsgericht hat im August 2010 festgestellt, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Schleswig-Holsteinische Landesregierung 100%ig legitimiert sind. Der Gesetzgeber (also der Schleswig-Holsteinische Landtag) ist verpflichtet, bis zum 31. Mai 2011 das (seinerzeit von Rot-Grün verabschiedete) Wahlgesetz zu ändern und bis zum 30. September 2012 Neuwahlen herbeizuführen.

Die nächsten Wahlen zum Schleswig-Holsteinischen Landtag werden am 6. Mai 2012 stattfinden. Damit haben sowohl Landtag als auch Landesregierung die Vorgaben des Landesverfassungsgerichts 1:1 umgesetzt.
 
Diese Informationen können Sie der Begründung zum Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts vom 30.08.2010 entnehmen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Sebastian Blumenthal