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Sascha Binder
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Frage von Axel F. •

Sehr geehrter Hr. Binder, liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie viele GdB-Nachprüfungen die Versorgungsverwaltung in BW jährlich durchführt und wie oft der GdB dabei unverändert bleibt oder steig

Die GdB-Feststellung und Nachprüfungen (§ 152 SGB IX) liegen in BW bei den Landratsämtern und den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise. Menschen mit unumkehrbaren Behinderungen erhalten dennoch oft befristete Ausweise und Nachprüfungen, obwohl bei irreversiblen Diagnosen eine Verschlechterung ausgeschlossen und eine Verbesserung nicht zu erwarten ist. Das bindet Verwaltungsressourcen und belastet Betroffene mit wiederkehrendem Nachweisaufwand.

Falls solche Zahlen nicht erhoben werden: Wären Sie bereit, sie über eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu erfragen – und sich dafür einzusetzen, dass bei nachweislich dauerhaften Diagnosen auf Befristung und Nachprüfung verzichtet wird?

Eine landesweite Kosten-Nutzen-Grundlage für diese Prüfpraxis scheint nicht öffentlich vorzuliegen. Gerade angesichts angespannter Haushaltslage wäre die Frage relevant, wie hoch der Verwaltungsaufwand für Nachprüfungen ist, die den bestehenden Status ohnehin bestätigen.

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