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Sarah Ryglewski
SPD
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Frage von Volker S. •

Warum muss ich als Vorruheständler in der gesetzl. KK trotz eines Gehalts unterhalb der BMG ggf. den vollen Beitrag bis zur BMG zahlen?

Sehr geehrte Frau Ryglewski,
ich habe jahrelang oberhalb der BMG (KK) verdient und bin dennoch freiwillig in der gesetzl. KK geblieben. Jetzt im Vorruhesstand werde ich für diese Solidarität bestraft. Derzeit erhalte ich Vorruhesstandsbezüge deutlich unterhalb der BMG. Mein AG zahlt den hälftigen Betrag der KK-Beiträge auf die Vorruhestandsbezüge. Die KK verlangt von mir für alle weiteren Einkünfte (z.B. aus Zinsen und Dividenden für meine Altersvorsorge) KK-Beiträge bis zur Höhe der BMG. Das kann in meinem Fall jährlich bis zu 2.000 Euro Mehrausgaben für die KK bedeuten. Wäre ich in die private KK gewechselt oder hätte (früher) unterhalb der BMG verdient wäre mir dies erspart geblieben.
Sieht so Gerechtigkeit aus, die Sie als SPD-Mitglied unterstützen können und wollen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

die gesetzliche Krankenversicherung garantiert allen Versicherten den gleichen umfassenden Versicherungsschutz. Die Beitragshöhe ist am Einkommen gemessen, wobei dieses alle zum Bestreiten des Lebensunterhalts bestimmten Einnahmen umfasst. Während dies bei Pflichtversicherten vor allem Beiträge auf das Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Versorgungsbezüge sowie Arbeitseinkommen aus selbstständigen Tätigkeiten neben der gesetzlichen Rente umfasst, sind es bei freiwillig Versicherten selbstverständlich auch sonstige Einnahmen, wie zum Beispiel private Renten, Kapitaleinkünften oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Die hinsichtlich der Beitragsmessungsgrundlage unterschiedlichen Regelungen für Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten ist damit begründet, dass der Gesetzgeber Letztere, wie dieser das auch bei anderen Pflichtversicherten tut, für besonders schutzwürdig erachtet.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen handelt es sich um eine solidarische Versicherung. Wer monatliche mehr Geld zur Verfügung hat, gibt mehr dazu, wer weniger hat weniger. Dies gilt auch für Versicherte nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt, egal ob pflichtversichert oder freiwillig.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Ryglewski

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