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Sarah Ryglewski
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Frage von Dr. Melanie B. •

Wie stimmen Sie bei der Abstimmung für ein AfD Verbotsverfahren diese Woche?

Sehr geehrte Frau Ryglewski,
der Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD wurde endlich im Bundestag eingereicht. Ich bin sehr dankbar für die mutigen Abgeordneten, die diese Initiative unterstützen.
Es ist an der Zeit, zu handeln, um unsere Demokratie vor den menschen- und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD zu schützen. Es ist sehr wichtig, dass die Abstimmung über diesen Antrag tatsächlich stattfindet und die demokratischen Parteien dem Bundesverfassungsgericht den Auftrag erteilen, die AfD zu überprüfen.Eine Verzögerung der Abstimmung oder eine vorgelagerte Prüfung durch den Bundestag würde bedeuten, dass eine Einleitung des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht in dieser Legislatur nicht mehr möglich ist. Aufgrund der anzunehmenden veränderten Machtverhältnisse in der kommenden Legislatur können wir nicht davon ausgehen, dass ein Verbotsverfahren jemals eingeleitet wird. Werden Sie Ihrer historischen Verantwortung gerecht?
MfG
Dr. Melanie B.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

Die AfD ist eine in weiten Teilen rechtsextreme Partei mit einem menschenfeindlichen Programm, die eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt und somit eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist. Dies wird durch eine Vielzahl von öffentlicher Äußerungen und Auftritten ihrer Vertreter:innen deutlich, weshalb sie mit aller Härte bekämpft werden muss. Die rechtlichen Hürden für ein Verbotsverfahren sind allerdings sehr hoch, da ausreichend gerichtsfeste Beweise vorliegen müssen. Die AfD wird bereits vom Bundesamt für Verfassungsschutz bundesweit als rechtsextremer Verdachtsfall und in einigen Bundesländer als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ich vertraue darauf, dass es zeitnah weitere belastbare Erkenntnisse liefern wird.

Die Anträge für ein Verbotsverfahren wurden in der vergangenen Sitzungswoche in den Innenausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen. Da der Bundestag in Kürze neu gewählt wird, ist es jedoch unrealistisch, dass ein solcher Antrag noch in dieser Wahlperiode beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden kann. Eine Antragsschrift, die den hohen Anforderungen an Begründung und Beweisführung genügt, kann nicht in wenigen Wochen erstellt werden. Es wird deshalb die Aufgabe des nächsten Bundestags sein, die potenziell neuen Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz einzuordnen und darauf basierend zu entscheiden.

Gleichzeitig ist es wichtig zu betonen, dass ein Parteiverbot nur ein Baustein im Kampf gegen Rechtsextremismus und Verfassungsfeinde ist. Wir müssen rechtsextreme Ideologien und Verschwörungserzählungen frühzeitig durch politische Bildung und die Stärkung von demokratischen Werten bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Ryglewski