Liebe Frau Kurz, wie positionieren Sie sich zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz in Bezug auf die Änderungen zur ambulanten Psychotherapie?
Als Psychologische Psychotherapeutin in Ausbildung wende ich mich in großer Sorge um die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Patient*innen mit psychischen Erkrankungen in gesetzlichen Krankenversicherungen an Sie und bitte Sie dringend um Ihre Unterstützung.Bereits die zum 1. April 2026 eingetretenen pauschalen Kürzungen aller Therapiestunden um 5% sind für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen äußerst bedrohlich. Psychotherapeut*innen befanden sich in der Einkommensskala aller Fachgruppen im ambulanten kassenärztlich-psychotherapeutischen System ohnehin weit am Ende. Hinzu kommt, dass die Leistungen von Psychotherapeut*innen streng zeitgebunden und persönlich zu erbringen sind, eine Verdichtung oder Delegation, um die wirtschaftliche Existenz trotz Kürzungen weiter zu sichern, ist für uns also nicht möglich. Weiter ist die Abschaffung der Sicherstellung einer angemessenen Vergütung geplant. Folge: noch weniger Therapieplätze! Steigende Suizidraten! Fehltag
Sehr geehrte Frau H.,
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD legt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) die Axt an die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft. Ich teile Ihre Sorge und halte diese finanziellen Einschnitte auch im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken für völlig inakzeptabel.
Wir Grünen haben beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um eine Verschiebung der Entscheidung zu erreichen, weil die notwendigen Fristen im parlamentarischen Verfahren nicht gewahrt sind. Wir haben darin gefordert, den Abschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes auszusetzen und in vertiefte Beratungen über den Sommer einzutreten, damit Korrekturen vorgenommen und die Angriffe auf die Versorgung abgewendet werden. Der Eilantrag wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Die im Raum stehenden Änderungsvorschläge für den psychotherapeutischen Bereich senden ein vollkommen falsches Signal und sind nicht nachvollziehbar. Unabhängig vom Ausgang der Beratungen bleiben wir bei unserer Haltung: Eine Verschlechterung der psychotherapeutischen Versorgung lehnen wir ab.
Als Fachabgeordnete und Mitglieder des Gesundheitsausschusses der grünen Landtagsfraktion haben Paul Knoblach, Andreas Hanna-Krahl, Laura Weber und Kerstin Celina deshalb gestern einen offenen Brief an die Staatsministerin Judith Gerlach verfasst. In dem Brief wenden wir uns an die Staatsministerin mit der Bitte sich dafür einzusetzen, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner jetzigen Form mit mehr Sorgfalt geprüft werden muss. Solche tiefgreifenden Reformen dürfen nicht von Zeitdruck getrieben umgesetzt werden.
Psychische Gesundheit ist kein Luxus, sondern ein zentraler Bestandteil der gesundheitlichen Grundversorgung. Ein bedarfsgerechter Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung ist deshalb nicht nur menschlich geboten, sondern auch gesellschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvoll. Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Sanne Kurz

