Sandra Carstensen
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Frage von Lukas P. •

Wie steht es um das fiktive Partnereinkommen im neuen Bundesalimentationsgesetz?

Sehr geehrte Frau Carstensen,

viele Beamte, Richter und Soldaten blicken gespannt auf die Entwicklungen hinsichtlich anstehenden Besoldungsreform des Bundes. Gerade in aktuellen Zeiten sind Bundeswehr, Bundespolizei, BKA etc. Besonders gefragt und leisten erstaunliches. Gleichzeitig sind sie Ziel hybrider Bedrohungen, wobei auch eine starke Resilienz gegen Korruption und Bestechungsversuche unabdingbar ist.

In dem Entwurf wird die Besoldung künstlich niedriger gehalten als eigentlich gefordert, durch ein fiktives Partnereinkommen bei der Berechnungsgrundlage der Mindestbesoldung. Faktisch wird damit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf einen potentiellen Partner übertragen, was neben vielen verfassungsrechtlichen Widersprüchen auch zu praktischen Verwerfungen und mehr Ungleichheit führt. Der Soldat, der versetzt wird, hat keinen geteilten Haushalt...Lohnt sich die Arbeitsaufnahme des Partners noch, wenn das Gehalt gegengerechnet wird etc.

Deshalb, meine o.g. Frage. Vielen Dank

Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ein Gesetzentwurf ist derzeit in Planung. Die konkreten Inhalte sind noch nicht bekannt. Zu Ihrer Fragestellung kann ich mich daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht äußern.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Carstensen

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