Wie steht es um das fiktive Partnereinkommen im neuen Bundesalimentationsgesetz?
Sehr geehrte Frau Carstensen,
viele Beamte, Richter und Soldaten blicken gespannt auf die Entwicklungen hinsichtlich anstehenden Besoldungsreform des Bundes. Gerade in aktuellen Zeiten sind Bundeswehr, Bundespolizei, BKA etc. Besonders gefragt und leisten erstaunliches. Gleichzeitig sind sie Ziel hybrider Bedrohungen, wobei auch eine starke Resilienz gegen Korruption und Bestechungsversuche unabdingbar ist.
In dem Entwurf wird die Besoldung künstlich niedriger gehalten als eigentlich gefordert, durch ein fiktives Partnereinkommen bei der Berechnungsgrundlage der Mindestbesoldung. Faktisch wird damit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf einen potentiellen Partner übertragen, was neben vielen verfassungsrechtlichen Widersprüchen auch zu praktischen Verwerfungen und mehr Ungleichheit führt. Der Soldat, der versetzt wird, hat keinen geteilten Haushalt...Lohnt sich die Arbeitsaufnahme des Partners noch, wenn das Gehalt gegengerechnet wird etc.
Deshalb, meine o.g. Frage. Vielen Dank

