Warum müssen Patienten erst durch Folgeerkrankungen wie Diabetes „kranker werden“, um eine Kostenübernahme für GLP-1-Rezeptoragonisten (Abnehmspritzen) zu erhalten?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Abdi,
ich wende mich mit einer drängenden Frage an Sie: Warum werden GLP-1-Rezeptoragonisten (Wegovy, Ozempic, etc.) bei Adipositas nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen? Aktuell scheint eine Kostenübernahme erst möglich, wenn Folgeerkrankungen wie Diabetes bereits manifest sind.
Dieses Vorgehen ist aus meiner Sicht ineffizient und sozial ungerecht. Es mutet absurd an, erst das Eintreten schwerer Folgeschäden abzuwarten, anstatt die Ursache, die chronische Krankheit Adipositas, zu behandeln. Zudem entsteht so eine Zweiklassenmedizin: Nur Wohlhabende können sich die wirksame Therapie leisten, während einkommensschwächere Betroffene trotz medizinischer Indikation leer ausgehen.
Wie bewerten Sie diese soziale Ungerechtigkeit? Plant die Politik eine Aufnahme in den Leistungskatalog, um diese Präventionslücke zu schließen?
Über eine Antwort und Ihre Einschätzung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Grundsätzlich sollte die Kostenübernahme medizinischer Leistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung nach medizinischen und wissenschaftlichen Kriterien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss und nicht durch politische Einzelfallentscheidungen bestimmt werden.
Bei Medikamenten zur Gewichtsreduktion besteht jedoch die Besonderheit, dass diese gesetzlich bislang grundsätzlich als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel von der Erstattung ausgeschlossen sind, obwohl Adipositas eine chronische Erkrankung mit erheblichen gesundheitlichen Risiken ist. Angesichts neuer medizinischer Erkenntnisse und Therapieoptionen sollte deshalb geprüft werden, ob diese pauschale Einordnung noch zeitgemäß ist und unter welchen Voraussetzungen GLP-1-Rezeptoragonisten künftig übernommen werden könnten.
Dabei gehört für mich auch die soziale Frage ausdrücklich auf den Tisch. Wenn eine Therapie nachweislich einen erheblichen medizinischen Nutzen für bestimmte Patientengruppen hat, darf der Zugang zu ihr nicht dauerhaft allein davon abhängen, ob jemand mehrere hundert Euro im Monat aus eigener Tasche bezahlen kann.
Die aktuelle Diskussion halte ich deshalb für richtig. Wir sollten sie wissenschaftlich fundiert führen und dabei sowohl den medizinischen Nutzen und mögliche langfristige Einsparungen durch vermiedene Folgeerkrankungen als auch die finanziellen Auswirkungen auf die Solidargemeinschaft berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Sanae Abdi
