Sanae Abdi, MdB
Sanae Abdi
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Frage von Sofia D. •

Enttäuschung über Ihre Abstimmung für die Gesundheitsreform - Warum wird ausgerechnet bei der psychischen Gesundheit gespart, obwohl der Bedarf seit Jahren so hoch ist?

Sehr geehrte Frau Abdi,

mit großer Enttäuschung habe ich erfahren, dass Sie der Änderung der Gesundheitsreform zugestimmt haben, durch die die psychotherapeutische Versorgung eingeschränkt werden soll.

Ich bin selbst in Therapie und weiß, wie wichtig sie ist. Gleichzeitig kenne ich viele Menschen, die trotz langer Suche keinen Therapieplatz finden und unter ihrer Situation leiden. Statt die Versorgung zu verbessern, wird nun ausgerechnet hier gespart. Das kann ich nicht nachvollziehen.

Wie soll das künftig funktionieren? Sollen sich am Ende nur noch Menschen mit ausreichend Geld oder einer privaten Versicherung eine zeitnahe Therapie leisten können? Warum wird ausgerechnet bei der psychischen Gesundheit gespart, obwohl der Bedarf seit Jahren so hoch ist?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir erläutern könnten, warum Sie dieser Reform zugestimmt haben.

Mit freundlichen Grüßen.

Sanae Abdi, MdB
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Sorge um die psychotherapeutische Versorgung nehme ich sehr ernst. Ich habe mich dazu mehrfach mit Psychotherapeut:innen im persönlichen Gespräch ausgetauscht und mir ist bewusst, wie wichtig eine schnelle, verlässliche und erreichbare psychotherapeutische Versorgung für Betroffene und Angehörige ist.

Aus diesem Grund ist mir die Zustimmung zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz auch nicht leicht gefallen. Die Verhandlungen dazu waren hart, ebenso die Kompromisse, die wir in der Koalition mit der Union schließen mussten. Dennoch haben wir Verbesserungen erreichen können, bzw. planen weitere Verbesserungen nach der parlamentarischen Sommerpause.

  • Begonnene Psychotherapien können bis zum Abschluss der Behandlung ohne Behandlungsabbruch und ohne Honorarkürzungen weitergeführt werden.
  • Psychotherapien für Kinder- und Jugendliche sowie für schwer psychisch kranke Versicherte entsprechend der KSVPsych-Richtlinien werden weiter extrabudgetär bezahlt.
  • Dringliche Fälle werden ebenfalls extrabudgetär bezahlt. Der Gemeinsame Bundesausschuss wird beauftragt, bis spätestens zum 31. Dezember 2026 eine Regelung zur Feststellung der Dringlichkeit einer Behandlung im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde zu erarbeiten und zu definieren.
  • Zudem wird sichergestellt, dass es für den Teil der Vergütungen, der in die Gesamtvergütung überführt wird, nicht zu Verschiebungen des Honorars in andere Fachbereiche kommt.

Mir ist wichtig, dass wir die Auswirkungen dieser Änderungen genau beobachten und ggf. weiter gesetzlich nachsteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Sanae Abdi, MdB

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