(...) herzlichen Dank für Ihre Frage zum Asylrecht. (...) Das Asylrecht ist in Deutschland als Grundrecht im Art. (...) Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet über den Asylantrag stets auf Grundlage des Einzelschicksals. (...) Ein Verbrechen gegen den Frieden, ein Kriegsverbrechen oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen hat im Sinne der internationalen Vertragswerke, die ausgearbeitet worden sind, um Bestimmungen bezüglich dieser Verbrechen zu treffen [z.B. das "Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofes"], (...)
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