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Sabine Poschmann
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Frage von Peter R. •

Frage an Sabine Poschmann von Peter R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Poschmann,
zur Einleitung zitiere ich aus dem Koalionsvertrag 2018:
"Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der
Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich
vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand. Wir werden im
Jahr 2018 auf Basis der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen zu Hardware-
Nachrüstungsvarianten in der Arbeitsgruppe „Technische Nachrüstung“ und den
weiteren Entscheidungen des „Diesel-Gipfels“ sowie aller rechtlicher Fragen der
Zulassung, Gewährleistung und Kostentragung sowie in Kenntnis von
Gerichtsentscheidungen und den Entscheidungen auf europäischer Ebene über
weitere Schritte zur NOx-Reduzierung, auch der technischen Nachrüstungen,
entscheiden. Wir setzen uns dabei für ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen
von Bund, Ländern, Kommunen, Unternehmen und Gewerkschaften ein."

Vor diesem Hintergrund bitte Sie, mir zu erklären, warum Deutschland als einziges Land einer Fortschreibung der CO2-Verordnung; innerhalb der EU; für schwere Nutzfahrzeuge und Lkw nicht zustimmt.
Aus Sicht der Automobilindustrie ist es durchaus erklärlich sich gegen Auflagen zu wehren - kostet ja Zeit und Forschungsaufwand. Das war aber bei anderen Vorhaben auch nicht anders.
Erst, als solche Verbesserungen gesetzlich vorgeschrieben wurden, bequemte sich die Automobilwirtschaft so etwas einzubauen/ anzuwenden.
Wie wollen Sie denn dann den Eindruck entkräften, die Bundesrepublik ist an einem Klimaschutz überhaupt nicht interessiert?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Riwortki

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Riwotzki,

für uns als SPD ist Klimaschutz zentral – nicht ohne Grund lautet die erste Zukunftsmission aus unserem Wahlprogramm „Klimaneutrales Deutschland.“

Der von Ihnen zitierte Abschnitt aus dem Koalitionsvertrag bezieht sich allerdings auf Luftschadstoffe wie NO2, NO, Feinstaub etc. Luftschafstoffe wie NO2 müssen von CO2, einem Klimaschadgas, unterschieden werden.

Die CO2-Reguliereung für Lkw, also schwere Nutzfahrzeuge, ist in der EU-Verordnung 1242/2019 geregelt. In Artikel 1 werden die Zielwerte fixiert: Sie liegen für 2025 bei minus 15% gegenüber 2020 und für 2030 bei minus 30%. Die Bundesregierung hat dieser Verordnung zugestimmt. Eine ähnliche Regulierung gibt es für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Auch dieser hat Deutschland zugestimmt. Die Verordnungen, die unmittelbar deutsches Recht werden, sind in Kraft. Wir haben also unsere Automobilindustrie bereits dazu verpflichtet, klimaschädliche Abgase einzusparen, denn Sie haben Recht - nur durch gesetzliche Vorgaben kommen wir hier voran. Zudem wird die EU-Kommission im Kontext des Green Deal noch in diesem Jahr einen Vorschlag unterbreiten, der die Reduktionszielmarken noch ambitionierter setzen wird.

Die Werte für Luftschadstoffe, die vor ein paar Jahren alarmierend waren, sind deutlich gesunken, wie man an allen Messstellen sehen kann. Unter folgendem Link können Sie das verfolgen: Luftmessnetz des Umweltbundesamtes | Umweltbundesamt

Die technische Hardwarenachrüstung für Fahrzeuge fördert der Bund durch Mittel aus dem Programm „Saubere Luft“. Aktuell wird auf der Ebene der EU-Kommission über eine Erneuerung der Abgasstandards nachgedacht. Eine erste vorbereitende Studie dazu wurde vergeben und die Daten liegen vor. Sie zeigen, dass nahezu alle Euro 6-Fahrzeuge die Emissionsgrenzwerte nicht nur einhalten, sondern deutlich übererfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Poschmann

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