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Sabine Kurtz
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Frage von Helmut E. •

Frage an Sabine Kurtz von Helmut E. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete Kurtz!

Im Münchener Merkur,Online-Version, stand ein Artikel über die Internen Ermittler beim Polizeipräsidium München, die gegen Straftäter aus den Reihen der eigenen Polizei vorgehen:

http://www.merkur-online.de/lokales/stadt-muenchen/wenn-polizisten-verbrechern-werden-615616.html

Können Sie mitteilen, ob es auch in Baden-Württemberg und speziell für Ihrem Wahlkreis zuständige, derartige Einrichtung gibt und wie deren Adresse lautet?

Mit bestem Dank im voraus für Ihre Antwort und freundlichen Grüssen

Helmut Epple

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.1.2013, in der Sie sich danach erkundigen, welche Stellen gegen Polizeibeamte ermitteln, die einer Straftat beschuldigt werden.

Eine zentrale Ermittlungsstelle gibt es in Baden-Württemberg nicht. Sofern Polizistinnen oder Polizisten einer Straftat verdächtig sind, ermitteln in der Regel die Nachbardienststellen oder - bei Straftaten in größerem Umfang - die zuständigen Landespolizeidirektionen. Im Bereich der Polizeidirektion Böblingen erfolgt die Bearbeitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen sog. Straftaten im Amt gem. 30. Abschnitt des StGB (z.B. Bestechung, Strafvereitelung, Körperverletzung im Amt) durch die Kriminalpolizei Böblingen, Kriminalinspektion 1.

Falls ein Beamter aus diesem Bereich beschuldigt werden sollte oder sonst die Besorgnis bestünde, die Ermittlungen würden nicht objektiv geführt werden können, werden die Ermittlungsverfahren an die Landespolizeidirektion Stuttgart oder eine benachbarte Polizeidirektion abgegeben. Das Innenministerium hat generelle Rahmenvorgaben gemacht, wie zu verfahren ist, wenn gegen Polizeibeamte ein Strafverfahren eingeleitet wird. Per Erlass des Innenministeriums und des Justizministeriums ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft unverzüglich zu unterrichten ist, wenn ein Polizeibeamter verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Ggf. erfolgt die Zuweisung eines Ermittlungsverfahrens auch in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Kurtz

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