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Sabine Friedel
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Frage von Sabine S. •

Sind Regelungen zur Versteuerung von Nachzahlungen nach dem 4.DRÄndG vorgesehen.

Sehr geehrte Frau Friedel, eine Nachzahlunge bei Beamten/Versorgungsempfängern bei berücksichtigungsfähigen Kindern und Ehegatten wird steuerrechtlich zu erneuten Ungleichbehandlungen führen, da der Steuersatz in 2011 und 2023 sehr unterschiedlich sein kann. Da hilft auch die sogenannte Fünftelungsregelung nach § 39b Absatz 3 Satz 9 EStG wenig. Bei einer so langen Umsetzungszeit sollten auch beim Steuerabzug vom Gesetzgeber Sonderreglungen geschaffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

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