(...) Alle Personen, die sich absondern müssen, erhalten vom zuständigen Gesundheitsamt eine Bescheinigung, aus der die Pflicht zur Absonderung und die tatsächliche Absonderungsdauer hervorgehen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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