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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Claus H. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Claus H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Bätzing,
ich bitte um Auskunft, wie Sie zur Neuregelung der Erbschaftssteuer stehen. Insbesondere zur Ankündigung, die im kleinen Kreis getroffenen Absprachen zur Gesetzgebung innerhalb von nur drei Tagen durch die Fraktionen, den Finanzausschuss sowie den Bundestag zu "boxen". Dies vor dem Hintergrund des Kirchhof-Papiers und Äußerungen anderer namhafter Verfassungsexperten. Und: sehen Sie verfassungsrechtliche Probleme? Ich bitte um Antwort vor der Abstimmung im BT. Mit freundlichen Grüßen Claus Heinrich

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Heinrich,

vielen Dank für Ihre Frage.
Zunächst: Ganz so eilig ist es wohl nicht. Zunächst muss es ja eine Einigung zwischen den Koalitionsparteien, zunächst den Koalitionsspitzen, geben. Diese liegt meines Wissens noch nicht vor.

Somit wird eine Einbringung in den Bundestag frühestens in der Woche vom 13.10.2008 erfolgen können, dies ist nämlich erst die nächste Sitzungswoche. Selbst wenn das Gesetz „durchgeprügelt“ würde, wäre dies nicht so ganz ungewöhnlich. Die Fachpolitiker aus dem Finanzausschuss beschäftigen sich ja schon länger mit der Thematik und den Lösungsansätzen. Sie werden in der Lage sein, auch in kürzester Zeit, eine Bewertung vor zu nehmen.

Wir sollten auch nicht vergessen, dass eine Nichteinigung oder ein Verfahren über den 31.12.2008 hinaus dazu führen würde, dass die Erbschaftssteuer wegfiele, eine Maßnahme, die die Länderhaushalte wohl nicht verkraften würden.

Inhaltlich hat sich Herr Kirchhof ja zu dem ursprünglichen Referentenentwurf, nicht aber zu einer jetzt kommenden möglichen Einigung geäußert. Über die Verfassungsgemäßheit eines Gesetzes entscheidet auch das Bundesverfassungsgericht, nicht Herr Kirchhof. Dennoch kann man über die Erbschaftssteuer natürlich grundsätzlich diskutieren. Sie besteuert ja schließlich Vermögen, welches bei der Entstehung schon einmal besteuert worden ist.

Hierzu kann man natürlich verschieden argumentieren. In den USA wird beispielsweise eine sehr hohe Erbschaftssteuer mit der Begründung, dass dies kommende Generationen dazu ermutige, selbst Vermögen zu erwerben, erhoben. Man kann dem entgegen halten, die Besteuerung von bereits besteuertem Geld sei ungerecht. Wiederum andererseits ist die Erbschaftssteuer eine soziale Steuer, weil sie vor allem Menschen mit hohem Vermögen belastet, zudem es eine Progression gibt.

Es muss allerdings klar sein, dass eine Abschaffung der Erbschaftssteuer nur mit einem Ausgleich an anderer Stelle einhergehen kann. Die Länderhaushalte sind auf diese Einnahmen angewiesen. Fallen sie weg müssen entweder Ausgaben weiter gekürzt oder andere Einnahmen erzielt werden. Wer den Wegfall der Erbschaftssteuer fordert muss auch einen Finanzierungsvorschlag machen.

Man kann auch argumentieren, dass lediglich die Besserstellung des Betriebsvermögens verfassungswidrig sei, weil das Verfassungsgericht grundsätzlich bei allen Vermögensarten eine Gleichbehandlung bei der Besteuerung verlangt hat. Ich sehe aber, dass es zum Schutze des Mittelstandes notwendig ist, dass eine bestimmte Besserstellung erfolgt. Dennoch muss auch das Gewicht zu den anderen Vermögensarten gewahrt bleiben und daher denke ich, dass der kommende Entwurf durchaus verfassungsgemäß sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB

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