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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Hans-Günter G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

vor ein paar Tagen war ich in einem Lokal, das für die rauchenden Gäste einen mit Glas und Holz abgeteilten Raum eingerichtet hat. Dass die Gäste in diesem Raum, z. B. beim Gang auf die Toilette, häufig vergessen die Tür zu schließen, ist das kleinere Übel. Dass aber Familien mit Kleinkindern in dieser "Räucherkammer" verkehren und die Kinder gezwungenermassen den Qualm und den Gestank etragen müssen ist doch sicher nicht im Sinne des Nichtraucherschutzes.
Ist das Gesetz nicht so ausgelegt, dass der Aufenthalt in diesen Raucherzimmern, Kindern und Jugendlichen untersagt ist?

Hat der Wirt nicht dafür zu sorgen, dass Erwachsene keine Kinder in diese Räumlichkeiten mitnehmen?

Darf ich als Außenstehender den wehrlosen Kindern, oft sogar noch Säuglinge, zu ihrem Recht auf Unversehrtheit verhelfen und den Wirt auffordern, dass er die Kinder aus diesen Rauchabteilen herausholt?

Besteht überhaupt noch die Aussicht, dass ein genereller Nichtraucherschutz in allen Lokalen, ohne Ausnahmen zum tragen kommt?

Es ist schon vieles erreicht für die Nichtraucher, aber leider nur für die Erwachsenen und für die, die sich wehren können. Kinder haben auch hier, wie so oft in unserer Welt, eine nur schwache Lobby.
Es würde mich freuen, wenn meine Fragen zu noch mehr Engagement zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beitragen würde.

Schöne Grüße
Hans-Günter Glaser

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Glaser,

im Juni traten Sie, ebenfalls im Abgeordnetenwatch, für den Erlass gesetzlicher Rauchverbote in Haushalten ein, in denen Kinder leben. In meiner Antwort habe ich erläutert, dass ich abweichend zu Ihrem Vorschlag einen Lösungsansatz vor allem in "Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein von erwachsenen Rauchern gegenüber Kindern und Jugendlichen" sehe und dabei betont, dass "die Privatwohnung in Deutschland aus guten Gründen verfassungsrechtlich besonders geschützt ist. Auch wenn ich mir sehr wünsche, dass dort weniger geraucht wird, ist mit Verboten, die schwerwiegend in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen würden, sehr sorgsam umzugehen."

Die von Ihnen jetzt geschilderte Situation, nach der Eltern gemeinsam mit ihren Kindern gastronomische Einrichtungen aufsuchen, in denen geraucht wird, kann ich sehr gut nachvollziehen und bin darüber ebenfalls nicht glücklich. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die Länder gefordert, ihre gesetzlichen Regelungen zu Rauchverboten in der Gastronomie zu prüfen. Ich selbst bin seit Beginn der Diskussion um Rauchverbote in der Gastronomie dafür eingetreten, bundesweit einheitlich auf so genannte Ausnahmeregelungen zu verzichten. Dies hätte nicht nur gleiche wettbewerbliche Chancen der einzelnen gastronomischen Betriebe zur Folge, sondern würde zudem auch eine Lösung des von Ihnen beschriebenen Problems bewirken.

Zugleich setze ich mich für eine Stärkung der vielfältigen präventiven Anstrengungen ein, um einen gesellschaftlichen Bewusstseinswandel hin zum Nichtrauchen zu fördern. Ein effektiver Schutz vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens liegt sowohl im Interesse von Kindern und Jugendlichen, als auch von erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern. Mit der Förderung von Modellprojekten zur Rauchentwöhnung oder speziellen Aufklärungskampagnen sollen die Raucher für die Folgen ihres Verhaltens sensibilisiert und zu einem Umdenken bewegt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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