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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Richard H. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Richard H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

zu Ihrer Antwort an Frau Siebert v. 21.08. 08 wenn alle Bürger nach dem Motto. "was ich nicht will das mir man tu, das füg auch keinem And´ren zu", handeln würden, dann bräuchten wir keine Gesetze! Die Wirklichkeit sieht eben ganz anders aus. Deshalb kann es keine Mauern (Wohnungen) geben, wo Ausnahmen gemacht werden. Frau Siebert hat gesagt, dass Kinder und Junge Menschen in Privatwohnungen vor der Droge Rauch geschützt werden müssen. Wenn die Unverletzlichkeit der Wohnung ein hohes rechtliches Gesetz darstellt, dann dürfen Eltern darin Ihre Kinder schlagen, seelisch entwürdigen und mit Drogen vergiften, eben mit der Droge Rauch. Wie können Sie es als Drogenbeauftragte wagen ein Gesetz für gut zu finden, das diese Missetaten zulässt?

Und überhaupt: Welche Kriterien bestimmen eigentlich, was eine Droge ist? Ist nicht nach diesen Kriterien der Tabakqualm eine höchst gefährliche Droge? Wenn das so ist, warum ist dann Rauchen nicht verboten wie alle anderen Drogen auch? Warum wird das nicht unter Strafe gestellt? Was haben Sie Frau Bätzing eigentlich für ein Verhältnis zu Drogen?

Sie fragen Frau Siebert, wie in privaten Räumen kontrolliert werden kann. Diese Frage ist arrogannt, weil schwierig. Sie haben aber auch im Famielienrecht Gesetze, die Sie nicht kontrollieren können. Dann können Sie diese Gesetze auch wieder abschaffen!

Mit freundlichem Gruß

Richard Hagenauer

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Sehr geehrter Herr Hagenauer,

auch ich bin der Überzeugung, dass Kinder vor den Gefahren des Passivrauchens (auch ihrer Eltern) geschützt werden müssen. Anders als Sie sehe ich die Möglichkeit dazu jedoch nicht in einem Verbot, sondern in einer Intensivierung der Aufklärung und in verbesserter Unterstützung derjenigen, die mit dem Rauchen aufhören möchten. Wie ich bereits mehrfach erläutert habe, halte ich das von Ihnen geforderte Rauchverbot in Privatwohnungen nicht nur für verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch für in der Praxis nicht realisierbar. Es würde statt zu nutzen Schaden stiften. Ein solches Verbot zu vollziehen würde die permanente Überwachung bzw. Denunziation von in ihrer Wohnung rauchenden Eltern voraussetzen und unabhängig davon, dass dies bereits an sich eine unsägliche Vorstellung ist, würden die Kinder als "Zeugen" wider ihre Eltern einem nicht vertretbaren Konflikt ausgesetzt.

Den zweiten Teil Ihrer Frage betreffend bietet die Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.drugcom.de in ihrem Drogenlexikon folgende Definition: "Drogen sind chemische Wirkstoffe, die auf das zentrale Nervensystem wirken und die Stimmung, das Verhalten, die Wahrnehmung und das Denkvermögen beeinflussen können. Insofern sind auch Psychopharmaka als Drogen zu bezeichnen. Im engeren Sinne wird der Begriff Droge allerdings nur auf psychoaktive Substanzen verwendet, die durch das Betäubungsmittelgesetz verboten sind." In Anwendung dieser Definition führt das Drogenlexikon zwar "Nikotin", nicht aber "Tabakqualm" als Droge auf.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing

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