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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Margot Elisabeth S. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Margot Elisabeth S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Bätzing,

über Ihre Antwort auf die Anfrage des Herrn Peter Weigelt vom 1.8.2008 bin entsetzt.

Sie lehnen es ab, Kinder per Gesetz vor dem Eingequalmtwerden im häuslichen Bereich zu schützen. Statt dessen „vertraue[n Sie] darauf, dass Eltern sich ihrer Verantwortung ihren Kindern gegenüber bewusst sind und diesen keinen Schaden zufügen wollen.“

Frau Bätzing, ob Nikotindrogensüchtige absichtlich oder unabsichtlich Kindern schweren gesundheitlichen Schaden zufügen, ist doch vollkommen nebensächlich. Es gehört verboten!

Weiter schreiben Sie in Ihrer Antwort an Herrn Weigelt: „Deshalb ist es mir wichtig, auf die hohen Schadstoffbelastungen durch Passivrauchen hinzuweisen.“

Auf die Schädlichkeit wird dick und fett auf den Zigarettenschachteln hingewiesen. Schädigende Raucher sind nicht unwissend, sondern rücksichtslos. Ob für andere der Tabakrauch schwer gesundheitsschädigend ist, interessiert diese Menschen nicht. Die Raucher von Tabakwaren wurden

jahrzehntelang von den Bundespolitikern durch Untätigkeit verhätschelt, indem man ihnen am Grundgesetz und Strafgesetzbuch vorbei ERLAUBTE, überall und zu jederzeit rücksichtslos die gemeinsame Atemluft schwerstens zu verpesten.

Nun wollen diese Verhätschelten weiterhin ihr „Recht“ und zumindest im privaten Bereich ihre Droge weiterhin rauchend konsumieren mit der Folge, dass dort allen Anwesenden, auch den Kindern, die Atemluft schwerstens vergiftet wird.

Kinder schlagen ist bundesgesetzlich (zu Recht) verboten, sie totzuqualmen dagegen erlaubt und folgenlos??? Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!!

Frau Bätzing, ich bin wirklich fassungslos. Sie als die Bundesdrogenberaterin sind die höchste Instanz in der Bundesrepublik für die Abwendung der Gefahr durch Drogen. Wenn Sie eindeutige Anfragen wie die des Herrn Weigelt abwiegelnd beantworten, lassen Sie unser aller Kinder schmählich im Stich. Denn diese leiden, erkranken und sterben JETZT am Tabakrauch ihrer Eltern.

Mit freundlichem Gruß
Margot Elisabeth Siebert

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Siebert,

in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es, "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Dazu ist im Bürgerlichen Gesetzbuches in Buch 4 (Familienrecht), Abschnitt 2 (Verwandtschaft), Titel 5 (Elterliche Sorge) mit § 1631 "Inhalt und Grenzen der Personensorge" aufgeführt: "(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. (3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen." Eltern haben also ihren Kindern gegenüber weitreichende Rechte, aber auch entsprechende Pflichten. Üblicherweise stellt die elterliche Wohnung den Lebensmittelpunkt der Familie dar. Die "Unverletzlichkeit der Wohnung" wird in Artikel 13 GG garantiert, Eingriffen in diese Unverletzlichkeit werden durch das Grundgesetz selbst enge Grenzen setzt.

Liebe Frau Siebert,
meine Haltung zu einem Rauchverbot in Privatwohnungen kann Ihnen nicht neu sein. Sie haben mich im vergangenen Jahr mehrfach im Abgeordnetenwatch diesbezüglich zur Stellungnahme aufgefordert und ich habe Ihnen meine Haltung klar dargelegt. Am 23.08.2007 schrieb ich "Ich pflichte Ihnen bei, dass Menschen, die in Anwesenheit von Kindern in geschlossenen Wohnräumen oder bei einer gemeinsamen Autofahrt rauchen, diesen Kindern durch den Zwang zum Passivrauchen Schaden zufügen. Es ist seitens der Bundesregierung jedoch nicht geplant, das Rauchen in Privatwohnungen oder im Auto - auch zu Zwecken des Nichtraucherschutzes - gesetzlich zu untersagen. Die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung stellt ein grundgesetzlich garantiertes, hohes Rechtsgut dar." und ergänzte auf Ihre weiteren Nachfragen hin am 28.08.2007 "Ich halte ein gesetzliches Rauchverbot in privaten Wohnungen nicht für angebracht und im Hinblick auf den Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Menschen für zu weitgehend. Darüber hinaus wäre ein solches Verbot auch politisch nicht durchsetzbar und im übrigen auch praktisch nicht umsetzbar. Wie sollte so etwas praktisch von den Behörden kontrolliert werden?" Ich stelle fest, dass Sie mir auch in Ihrer erneuten Zuschrift die Antwort auf diese Frage schuldig bleiben.

Als Drogenbeauftragte der Bundesregierung sehe ich weiterhin in Aufklärung und Prävention die beste Möglichkeit, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren passiven Tabakkonsums, verursacht durch ihre rauchenden Eltern, zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bätzing

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