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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Monika P. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Monika P. bezüglich Senioren

Frau Bätzing-Lichtenthäler
bis wann werden die Besuche in den Pflegeheimen gelockert?
Die Lockerung vom 20.5.20 tägl. 1 Std. kann so garnicht von den Pflegeheimen umgesetzt werden. Bei 144 Bewohner tägl. 1 Std wären 144 Std pro Tag dies ist garnicht machbar und dazu noch bei dem Pflegenotstand. In Wirklichkeit sieht die Lockerung so aus : telef. Terminvereinbarung 20 Min. Fenstertermin hinter Plexiglas. Seit 13 Wochen sitzen die Leute alleine im Zimmer, alleine essen, keine Aktivitäten. Daß dies zur Sicherheit der Bewohner diente ist mir bewußt. Seit 20 Mai gibt es Lockerungen Fußball, Schwimmbad, Flohmarkt, was ist mit den Leuten in den Pflegeheimen?
Jedes Pflegeheim kann diese Lockerungen nach Ihrem Bedarf ausüben.
Ich bitte Sie hier dringend zu handeln, kann nicht mal mit meiner Mutti spazieren gehen, es darf niemand raus.
Meine Mutti stirbt nicht an Corona, sondern an Einsamkeit, Verzweiflung und alleine gelassen zu sein. Ich appeliere an Ihr Mitgefühl für diese Menschen lockern Sie bitte hier, natürlich unter den Hygienemaßnahmen.
Mfg
M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Pahler,

vielen Dank für Ihre am 30. Mai 2020 über abgeordnetenwatch.de übermittelte Nach­richt und Ihre Frage bezüglich weiterer Lockerungen der bestehenden Besuchsrege­lungen in Einrichtungen der Pflege.

Mit den Verordnungen zur Neu- und Wiederaufnahme von pflegebedürftigen Men­schen in der Fassung vom 20. Mai 2020 hat die Landesregierung es wieder ermöglicht, dass Angehörige ihrepflegebedürftigen Angehörigen in den Einrichtungen besu­chen und dass die Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtungen alleine oder auch mit einem Angehörigen verlassen können. Diese Regelungen sind seitens der Einrich­tungen bekannt und diese sollten zwischenzeitlich Maßnahmen getroffen haben, die eine Balance zwischen den erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung eines Eintrags von Viren in die Einrichtung und der Möglichkeit von Angehörigen und Be­wohnerinnen und Bewohnern, sich zu treffen, herstellen.

Bezüglich der Länge des Besuchs muss die Einrichtung Anfragen aller Angehörigen berücksichtigen, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen besuchen möchten. Dies kann bedeuten, dass ein Besuch innerhalb der Einrichtung nicht jeden Tag möglich ist oder nur ein bestimmtes Zeitfenster offeriert werden kann. Vielleicht ist es Ihnen mög­lich, mit Ihrer Mutter alternativ auch einmal einen Spaziergang zu machen. Erläuterun­gen hierzu wie auch zu weiteren Fragen zur Umsetzung des Besuchsrechts können Sie den FAQ entnehmen, die auf der Internetseite des Landes unter https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/20.05.20 Fragen zur 1. A-
EnderungsVO .pdf zu finden sind.

Darüber hinaus darf ich Ihnen versichern, dass wir die Entwicklung des Infektionsge­schehens kontinuierlich aufmerksam beobachten und die bestehenden Maßnahmen, für und im Sinne der pflegebedürftigen Menschen in den Einrichtungen, weiter anpassen werden, soweit es irgend möglich - aber auch verantwortbar - ist.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler
 

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