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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
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Frage von Ralf G. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Ralf G. bezüglich Finanzen

Werte Frau Bätzing,

warum wird jetzt, wo alle Möglichkeiten suchen um den Finanzhaushalt von Deutschland zu stabilisieren - sogar das BVerfG urteilte unlängst dazu ( http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,699952,00.html ), nicht mal ansatzweise darüber nachgedacht, an der Bürokratie zu sparen, wenn jemand mit einer "geringen Menge" gefasst wird?

Worauf ich genau hinaus möchte: Bei dem Fund einer "geringen Menge" wird das Verfahren, wenn keine weiteren schwerwiegenden Gründe vorliegen, i.d.R. eingestellt. Da allerdings nur der Konsum (von egal was) legal ist, muss ein Staatsanwalt und die Polizei den "Besitz" bearbeiten.

Aber dennoch werden laut "Schätzung der Ausgaben der öffentlichen Hand durch den Konsum illegaler Drogen in Deutschland" (S. Mostardt, S. Flöter, A. Neumann, J. Wasem, T. Pfeiffer-Gerschel, siehe http://j.mp/a1MgUm - bezahlt vom Bundesministerium für Gesundheit) ganze 3,7 bis 4,5 Millarden Euro (davon alleine 1,2 Mrd. Euro für Polizeikräfte) für die Repression ausgegeben?

Hinsichtlich der Internationalen Verträge (siehe Frage von Herrn Steldinger vom 25.5.2010 bei der Drogenbeauftragten Dyckmans) sollte auch so eine "Regelung" möglich sein um die Gerichte und Behörden entlasten?

mfg,
Ralf Grunhack

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Grunhack,

vielen Dank für Ihre Frage.

Wenn die Bundesregierung plant, 10.000 Beamtenstellen einzusparen, ist das sicherlich auch als Sparen an Bürokratie zu verstehen. Ich habe allerdings Bedenken, ob dies ohne deutlichen Verlust an Qualität in der Arbeit von Bundesbehörden machbar sein wird.

Sie wollen ja eigentlich aber auf anderes heraus. Sie fordern, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand reduziert werden, indem Rauschgiftbesitz (mir ist bei ihrer Frage nicht so ganz klar, ob jedes Rauschgift) nicht mehr verfolgt wird. Sie meinen, dass dies schon deshalb Geld sparen würde, weil bei geringen Mengen ermittelt werden müsse, obwohl am Ende das Verfahren eingestellt werden würde.

Man mag zu der Frage der Legalisierung oder Nichtverfolgung von Drogenbesitz und -konsum stehen, wie man will, Ihr Argument dazu vermag ich nicht zu teilen.

Ich kann nicht die Strafverfolgung einer Handlung von deren Kosten abhängig machen. Es wäre für den Staat auch günstiger, wenn er Kleinkriminalität nicht mehr verfolgen könnte. Deshalb kann ich aber nicht die Strafbarkeit von Diebstahl abschaffen.

Die Reihenfolge muss immer umgekehrt sein. Ich muss überlegen, was politisch unzulässig sein muss und muss das Verbot dann -unabhängig von den Kosten- auch durchsetzen, weil es ansonsten sinnlos ist.

Sofern es um Cannabis und die Einstellung von Verfahren geht, ist es für denjenigen, der eine grundsätzliche Strafbarkeit von Handel und Besitz bejaht, keine Alternative wegen der Kosten darauf zu verzichten.

Im Übrigen hat der Gesetzgeber bereits Vorschriften eingeführt um einer übermäßigen Belastung der Behörden durch geringfügige Vergehen vorzubeugen. Nach §153StPO kann von Strafverfolgung abgesehen werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Bezüglich des Konsums von Betäubungsmitteln existiert eine ähnliche Vorschrift: §31aBtMG. Hier kommt zu den allgemeinen Merkmalen für das Absehen von der Verfolgung hinzu, dass es sich bei dem Betäubungsmittel um eine geringe Menge handelt die lediglich dem Eigenverbrauch dient. Das heißt es muss sich um eine kleine Verbrauchsmenge handeln, die für den Gelegenheitsverbrauch benötigt wird, dabei handelt sich in der Regel um maximal drei Konsumeinheiten, bzw. bei Canabis um bis zu 6g. In all diesen Fällen KANN die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen.

Sonstige Haushaltspolitische Fragen müssen aber mit den Vertretern der aktuellen Regierungsfraktionen besprochen werden. Als Opposition können wir momentan die Regierung nur auf Fehler hinweisen. Über den Haushalt entscheiden tut aber sie.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

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