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CDU
• 27.03.2020

(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im“ Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vom 21. Dezember 2019 neu geregelt. Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften – insbesondere aus dem Verfall von Optionen – nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)

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• 27.03.2020

(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im“ Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vom 21. Dezember 2019 neu geregelt. Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften – insbesondere aus dem Verfall von Optionen – nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)

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• 27.03.2020

(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im“ Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vom 21. Dezember 2019 neu geregelt. Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften – insbesondere aus dem Verfall von Optionen – nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)

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• 27.03.2020

(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im“ Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vom 21. Dezember 2019 neu geregelt. Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften – insbesondere aus dem Verfall von Optionen – nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)

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• 27.03.2020

(...) Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im“ Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ vom 21. Dezember 2019 neu geregelt. Die neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften – insbesondere aus dem Verfall von Optionen – nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können. (...)

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• 06.03.2020

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle Menschen in Deutschland frei und sicher leben können. Aus diesem Grund befürwortet die Union auch die effektive Videoüberwachung, sofern diese in klar definierten Grenzen erfolgt. Im Falle einer gesetzlichen Regelung müsste diese bestimmen, wo solche Gesichtserkennungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr örtlich ermöglicht werden sollen.

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