Bezieht ein Arbeitnehmer ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Arbeitsverhältnis besteht
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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