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Ronja Kemmer
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Frage von Dieter S. •

Sehr geehrte Frau Kemmer Bin sei Feb. 2020 krank. Bis Juli 21 Krankengeld, danachAlg 1. Immer noch im ungkündigtes Arbeitsverhältnis. Steht mir auch die Energiepauschale von 300 € zu.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die derzeit hohen Energie und Verbraucherpreise belasten die Bürger tagtäglich, egal ob beim Einkaufen, an der Tankstelle oder mit Blick auf die Heizölrechnung. Besonders für Menschen mit geringerem Einkommen sind die gestiegenen Preise ein großes Problem. Diesen Menschen muss deshalb gezielt geholfen werden.

Ihren Unmut und Ihre Verunsicherung über die Energiepreispauschale kann ich gut nachvollziehen. Zu betonen ist, dass CDU/CSU als Oppositionsparteien an der Ausgestaltung nicht beteiligt waren. Für mich ist überhaupt nicht zu verstehen, dass die Ampel Rentner, Studenten, Krankengeldempfänger und weitere Bevölkerungsgruppen beim Energiepaket vergisst. Die Forderungen der Unionsfraktion, dass die Energiepauschale auch diesen Personen gezahlt werden soll, hat die Ampelkoalition abgelehnt. Stattdessen wird die Pauschale nun ab September an einen begrenzten Personenkreis ausgezahlt. Für die Unionsfraktion ist das zu wenig und zu spät.

Bezieht ein Arbeitnehmer ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Arbeitsverhältnis besteht. Es ist lediglich der Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslohns unterbrochen. Sie beziehen durch Ihre lange Erkrankung ALG1 – deswegen müssten Sie diese über die Steuererklärung 2022 erhalten. Ihre Arbeitsagentur kann Ihnen hier sicherlich weiterhelfen.

Für uns steht fest, dass die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen sind. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation von derzeit 7,5 Prozent schnell aufgezehrt.  Die Energie-, Strom- und Umsatzsteuer insbesondere auf Heiz- und Kraftstoffe müssen bis mindestens Ende 2023 runter. Auch die Mehrwertsteuer auf bestimmte Lebensmittel sollte abgesenkt werden. So ein Entlastungspaket muss unkompliziert dort ankommen, wo es hin muss – bei jenen, die Inflation und stark steigende Energiekosten besonders treffen.

Viele Grüße

Ronja Kemmer

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