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Rolf Mützenich
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Frage von Johannes S. •

Wenn das CanG nicht in KW3 verhandelt wird, ist es dann verfahrenstechnisch überhaupt noch möglich, dass das CanG zum 1. April in Kraft tritt?

Die darauffolgende Sitzungswoche ist KW5 (29.01 - 02.02). Damit kann die nächste Bundesratssitzung am 2. Februar nicht mehr erreicht werden.

Die nächste BR-Sitzung ist dann erst am 22. März!

Da die Rückmeldung des BR über die Stellungnahme ein paar Tage dauert und zwischen 22.03. und 1.4. nur 4 Arbeitstage liegen, wird es knapp.

Unterzeichnen und Veröffentlichen benötigt auch noch einmal ein paar Tage.

Damit ist ein Inkrafttreten zum 1. April aus meiner Sicht nicht mehr möglich.

Das kann nur gelingen, wenn das CanG in KW3 im Bundestag beschlossen wird. Ansonsten gibt es eine weitere Verzögerung! Auch wenn es nur um ein oder zwei Wochen geht.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S., 

 

ich freue mich mit Ihnen, dass das CanG nunmehr am 23. Februar verabschiedet wurde. Geplant ist nach wie vor ein Inkrafttreten zum 1.4.2024.

 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

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