
(...) Diese klingen in der Tat dramatisch und nach den von Ihnen geschilderten Umständen nicht gerecht. Genau deshalb ist für uns allerdings auch entscheidend, daß das Gesetz zum 01.01.2020 in Kraft tritt und nach Möglichkeit nicht verschoben wird. Wie sich bei der angedachten Mehrbelastung für die Länder und Kommunen dann konkret geeinigt wird, kann ich Ihnen allerdings noch nicht sagen. (...)