
(...) In Gesprächen im Rahmen meiner Tätigkeiten als Obmann im Auswärtigen Ausschuss bringe ich diesen wie viele andere Punkte an, dies beantwortet im übrigen Ihre dritte Frage. Wenn Ihnen daran gelegen ist, daß die Bundesregierung um diese Einsicht bittet, lege ich Ihnen ans Herz, sich an die Bundesregierung - z.B. an das Auswärtige Amt - zu wenden. Wenn Sie wissen möchten, ob andere Abgeordnete oder die Bundesregierung dies bereits getan haben, müssen Sie logischerweise die anderen Abgeordneten und die Bundesregierung selbst fragen. (...)