Frage von Regina M. • 11.07.2022

Antwort von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 05.07.2023
Aufgrund der hohen Zahl an Fragen, bitten wir um Verständnis, dass die Fragestellenden gelegentlich länger auf eine Antwort warten müssen.
Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Aufgrund der hohen Zahl an Fragen, bitten wir um Verständnis, dass die Fragestellenden gelegentlich länger auf eine Antwort warten müssen.
Zwar wurde in einem ursprünglichen Referent*innen-Entwurf für das EEG 2023 die Möglichkeit diskutiert, diese auch rückwirkend gelten zu lassen, diese wurde im Abstimmungsprozess aber nicht weiter berücksichtigt.
Am 31. Mai 2023 hat das Bundesministerium der Justiz dazu einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der einige punktuelle Veränderungen im Wohnungseigentumsrecht vorsieht.
Wir stehen fest an der Seite der Ukraine, ihrer Bevölkerung und ihres in der UN-Charta verbrieften Rechts auf Selbstverteidigung, Freiheit und Selbstbestimmung.