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Pressefoto/BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN/Dominik Butzmann
Ein Kern der jetzigen Gesetzesreform ist insbesondere, dass Interessenvertreter*innen künftig angeben müssen, auf welche Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich die Lobbytätigkeit bezieht und ihre wesentlichen Stellungnahmen und Gutachten offenlegen müssen.
Jetzt schärfen wir endlich die geltenden Regelungen im Anwendungsbereich und den Umfang der verpflichtenden Angaben nach.
Herr Habeck hat zusammen mit anderen grünen Fachleuten in einem aktuellen Positionspapier aufgezeigt, wie wir den Waldumbau hin zu klimarobusten Wäldern vorantreiben und die Wiederbewaldung von Schadflächen, Auen und auf Industriebrachen fördern wollen.